Infos zu Gewerbeanmeldung?
Hallo ihr Lieben,
ich weiß, solche oder so ähnliche Fragen sind hier schon unzählige Male vorgekommen. Allerdings habe ich jetzt sehr lange nach einer geeigneten Antwort gesucht und bin einfach immer noch nicht auf eine Lösung gekommen.
Folgende Situation:
Ich beziehe derzeit ALG I und bin nach einem Auslandsaufenthalt (Sabbatical) auf der Jobsuche. Mein alter Arbeitgeber hat mich gefragt, ob ich ihnen bei kleineren Grfiksarbeiten helfen könnte, wozu ich generell bereit wäre. Der Umfang beträgt nur wenige Stunden im Monat es handelt sich dabei auch eigentlich nur um ein paar Euro Zuverdienst. Ich müsste der Firma dann allerdings eine Rechnung stellen. Das heißt, ich muss wohl ein Gewerbe anmelden, richtig? Wo und wie ich ein Gewerbe anmelde, das habe ich schon gefunden.
Meine Frage ist eher, wie läuft das für mich als Arbeitssuchende? Ich darf ja 15 Stunden pro Woche nebenher arbeiten und 165 Euro im Monat (ist das netto oder brutto?) dazuverdienen, ohne dass es sich auf meine Bezüge auswirkt. Das sollte ja dann kein PRoblem sein.
Muss ich auf den Rechnungen Steuern ausweisen? Wenn ja, wie führe ich die an das FInanzamt ab, oder wie gebe ich das dann in meiner Steuererklärung an?
Was ändert sich, wenn ich wieder einen Vollzeitjob finde? Ich würde die kleinen Aufträge dann gerne weiterhin ausführen.
Zudem bin ich am Überlegen, mir auch als PArtylite (wie Tupperware, nur mit Kerzen) Beraterin etwas Geld dazu zu verdienen. Was ändert sich denn dann für mich?
Ich hoffe,jemand kann mir hier etwas genauere Informationen geben, bzw. mich unterstützen. Wenn ihr weitere INformationen benötigt, dann gebt einfach Bescheid.
VIelen Dank schon vorab!
Grüße Amarilla
2 Antworten
Bei Partylite wirst Du ja nur mit Provision bezahlt. Also nicht der Umsatz, den Du auf einer Party machst.
Nur brauchst Du bei Partylite recht viel Ware zum Vorführen oder?? Ebenso denke dran, dass Du Benzin etc. abziehen kannst, wenn Du mit Auto zu Deinen Partys fährst! Naja, und Du kannst noch seeehr viel mehr abziehen z.B. Telefonkosten etc.
Denke dran, dass Du diese Ware auch steuerlich abziehen kannst.
Wenn Du die Steuererklärung machst, wirst Du nur eine normale Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, also das Blatt EÜR benutzen.
Hallo Amarilla,
zunächst einmal hast Du recht, dass deine Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Grundsätzlich sollteman bei einer "Gründung" immer die individuelle Situation der Gründerperson betrachten.
- Zunächst einmal ist es Interessant zu wissen, seit wann Du im Bezug von ALG I bist und wie lange dein Anspruch noch gilt.
- Wie sieht deine Job suche aus? Ist ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht?
- Hast Du noch einen Restanspruch von mehr als 150 Tagen?
Diese Fragen sollten geklärtwerden um zu sehen, ob esnicht evtl Sinn macht direkt mit dem Gründungszuschuss zu gründen...
Aber zu deinen Fragen:
Grundsätzlich hast Du Recht, "ich darf ja 15 Stunden pro Woche nebenher arbeiten und 165 Euro im Monat dazuverdienen, ohne dass es sich auf meine Bezüge auswirkt."
Du solltest jedoch bevor Du ein Gewerbe anmeldest mit dem Arbeitsamt sprechen und diese über dein Vorhaben informieren!
Deine Rechnungen wirst Du ohne UmSt/MwSt stellen
...
Idealerweise suchst Du einmal das Gespräch mit einem Gründungsberater. Dieser kann individuell auf deine Fragen eingehen.
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Du hörst dich an, als ob du Ahnung hast ;-)
Ich bekomme ALG seit dem 30.11. und habe bis Ende August Anspruch.
Ich bin fleißig am Bewerben, aber momentan ist noch keine Stelle in Sicht.
Ein Gründungszuschuss komt für mich sicherlich nicht in Frage, da ich die ganze Geschichte nicht hauptberuflich machen möchte. Die Aufgabe für meine ehemalige Firma sind vielleicht 5 Stunden im Monat.
Und sollte ich mir wirklich überlegen Partylite zu machen, dann auch nicht hauptberuflich.