In Wohnung bleiben trotz Kündigung
Hallo,
ich wollte umziehen.
Habe meine Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, als ich eine neue Wohnung gefunden habe. Als es zur Unterzeichnung des Mietvertrages kommen sollte, hat der neue Vermieter aber doch noch einen Rückzug gemacht.
Ich habe mit meinem noch Vermieter gesprochen, der aber aus was für einem Grund auch immer gegen das weitere Wohnen von mir ist und auf meine Kündigung hinweist.
Was kann ich nun tun, eine neue Wohnung habe ich leider noch nicht gefunden.
Gibt es von Rechtswesen Möglichkeiten, dass ich bis eine neue Wohnung gefunden ist in meiner jetzigen bleiben kann? Eine Verfügung z.B.
Ich wohne 6 Jahre in dieser.
Danke für eure Hilfe.
8 Antworten
Ich machs kurz. Du hast gekündigt und musst zum Ende der Kündigungsfrist raus aus der Wohnung. Alles andere kann sehr teuer für dich werden! Der Vermieter wird seine guten Gründe haben, warum er nach deiner Kündigung darauf besteht, dass du ausziehst.
Nein, wenn der Vermieter mit Dir keinen neuen Mietvertrag abschließen will - hast Du Pech gehabt.
Dein Vermieter kann sogar, ab dem 1. Tag wo Du dort länger wohnst zum Gericht gehen und ein schnelles Räumungsurteil erwirken - Deine Kündigung ist dann wie ein Anerkenntnis zu sehen.
Ohne Zustimmung des Vermieters ist das Mietverhältnis bendet und der Mieter muss sich notfalls bis er eine neue Wohnung hat in einem Hotel einquartieren.
Dwer VM hat möglicherweise bereits wieder vermietet und der Neumieter hat einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
Andererseits kann der VM - auch wenn er keinen neuen Mieter hat - durchaus verlangen, dass der Mieter pünktlich auszieht.
Da gibt es keine Gesetzlich Grundlage für, das du dort weiterhin wohnen darfst.
Du hast doch die Wohnung gekündigt in der Aussicht auf "etwas besseres" und noch dazu, bevor du den neuen Mietvertrag unterschrieben hast.
Vieleicht hat dein bisheriger Vermieter sie nun anderweitig vermietet oder ähnliches. Vieleicht möchte er dich auch ganz einfach nicht mehr da haben. Das wäre wohl genau so lange, bis du dann neuerlich eine neue Wohnung gefunden hast.
Also da würde ich mal sagen, das du in den sauren Apfel beissen musst und zum festgelegten Termin da raus musst.
Möglicherweise lässt der Vermieter doch noch mit sich reden. Wobei ich mir (als Vermieter) diese Mühe nicht machen würde.
wenn der VM nicht will musst du raus. Und solltest du nicht gehen, wird es sehr schnell sehr teuer. Du hast von dir aus gekündigt, da wird kein Gericht dieser Welt einen Härtefall anerkennen. Und du machst dich schadenersatzpflichtig. Angenommen der VM hat die Whg schon anderweitig vermietet, dann muss der VM für die Unterkunft der neuen Mieter und deren Unkosten aufkommen (z.B. Hotel) und das kann er dann ganz leicht dir anlasten, zusätzlich zu Gerichts-, Räumungs- und allen andern Kosten.
Geh da raus. Such dir ne Bleibe (Freunde/Verwandte/Hotel). Das ist billiger als wenn du bleibst.
Und ich muss einfach sagen, ich finds seltsam, du bist nicht der erste auf dieser Seite, mit diesem Problem. Warum glaubst du, dass du da irgend ein Bleiberecht hast? Auch dein Kommentar "Ich habe mit meinem noch Vermieter gesprochen, der aber aus was für einem Grund auch immer gegen das weitere Wohnen" finde ich ziemlich frech, du machst deinem VM einen Vorwurf der nun wirklich NICHT gerechtfertigt ist, DU hast gekündigt. Dein Rechtsverständnis ist mir sehr schleierhaft.