Bekommt man Sonn/ - Feiertagszuschüsse, sofern man sich in einer Ausbildung zur Hotelfachfrau befindet?
Hallo,
Gerade habe ich meinen Praktikums - und Ausbildungsvertrag für den Beruf zur Hotelfachfrau erhalten und stehe nun vor einer wichtigen Frage:
Ist der Ausbilder/ - der Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, mir für das Arbeiten an Sonn - und Feiertagen mehr Geld (Zuschüsse) zu bezahlen, oder bekomme ich immer das gleiche, im Praktikums - und Ausbildungsvertrag festgelegte Ausbildungsgehalt?
In meinem Vertrag steht sinngemäß:
Dass es dem Arbeitgeber freigestellt ist, über sogenannte Sonderzahlungen selbst zu entscheiden.
Vielen Dank schon einmal im Vorraus für alle guten Antworten!
11 Antworten
http://tinyurl.com/34jc5eb (dehoga)
HIER STEHT:
>> Sonntagsarbeit gilt im Gastgewerbe als normale Arbeitszeit, da stattdessen in der Woche ein anderer freier Tag gewährt wird. Hier dürfen minderjährige Jugendliche an jedem zweiten Sonntag und an Feiertagen zur Arbeitsleistung herangezogen werden
>>Zuschläge für die Sonntagsarbeit oder die Nachtarbeit gibt es nur, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin getroffen wurde- Nachtarbeitszuschläge sind grundsätzlich freiwillig.
>>Wenn an Feiertagen gearbeitet wird, so ist ein bezahlter Ersatzruhetag zu gewähren oder die Arbeitsleistung zusätzlich zubezahlen. Fällt ein gesetzl. Feiertag auf eine laut Dienstplan ohnehin freien Tag, wird dieser nicht gesondert verrechnet und es entsteht auch kein weiterer Anspruch auf einen weiteren Ersatztag. Minderjährige Azubis sollen dabei an zwei Samstagen im Monat frei haben. Es handelt sich hier um eine Sollvorschrift, die beachten werden muss. Beim Vorliegen wichtiger Gründe kann jedoch davon abgewichen werden.
>> Anmerkung: Die beschäftigungsfreien Samstage beziehen sich außerhalb des Jahresurlaubes. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Für Auszubildende über 18 Jahren gilt das Arbeitszeitgesetz.
Genauere Details zu Urlaub und Ruhezeiten >seite 17 xxx .dehogabw.de/filadmin/userupload/Ausbildung/DHGWegweiser.pdf
http://tinyurl.com/34dua62 (xxx.ihk-koeln.de)
In der Gastronimie ist es Standard an Feiertagen und Wochenenden, sowie länger als 22 Uhr zu arbeiten. Dafür gibt es keine Sondervergütungen.
Einschränkungen gibt es nur für Jugendlich in Bezug auf die Arbeitszeit. Hier muß der Arbeitgeber das Jugendschutzgesetz beachten und darf Jugendliche nur ausnahmsweise nach 22 Uhr beschäftigen und muß auch darauf achten, das sie ausreichend Schlafmöglichkeit erhalten, besonders vor dem Berufsschultag.
Sondervergütungen gibt es in der Gastronomie nur für Nachtarbeit. Die ist aber für die, überwiegend jugendlichen, Auszubildenden aus vorgenannten Gründen ausgeschlossen.
du arbeitest in der gastronomie, da ist sonn und feiertagsarbeit völlig normal. was dir vor unterschreiben des vertrages ja aber sicher klar war. es gibt nur wenige arbeitgeber die einem arbeitnehmer in dieser branche zuschläge für nacht oder eben sonn/feiertagsarbeit zahlen. das ist keine pflicht. als lehrling wird dies ehr nicht der fall sein, aber am leichtesten wäre es natürlich den neuen chef direkt zu fragen...oder zu warten was passiert
Im Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Arbeit gerade am Wochenende üblich. Das ist bereits in den traiflichen Vergütungen berücksichtigt. Natürlich muss die Freizeit ausgeglichen werden. Dass extra gezahlt wird ist eher unwahrscheinlich. Höchstens für spezielle Veranstaltungen.
in der gastronomie ist es üblich, dass man sonntags arbeitet...und es ist üblich, dass man nicht pünktlich nach 8 stunden feierabend machten kann....du wirst wohl keine sonderzahlung dafür bekommen, aber darfst mit diesem job ne 6-tage woche beim finanzamt angeben...
http://www.dehogabw.de/fileadmin/userupload/Ausbildung/DHGWegweiser.pdf Seite 11,Seite 17