Impressumspflicht bei privater Cloud?
Guten Morgen,
ich habe eine Cloud auf meinem Server zuhause installiert und einen Domain, der auf den Server zeigt.
Aktuell zeigt meindomain.de und .meindomain.de auf den Server.
Über http://meindomain.de ist keine Webseite erreichbar, über http://nextcloud.meindomain.de ist allerdings meine private Cloud erreichbar, die auch nur ich nutze.
Jetzt frage ich mich, ob ich Impressumspflichtig bin? Muss eines auf der Nextcloud-Seite angelegt werden und/oder auf der nicht existierenden http://meindomain.de Seite?
Leider bietet Nextcloud keine Möglichkeit an die Login-Seite mit einem Impressum zu versehen. Von daher müsste ich dann selbst Hand anlegen.
T
2 Antworten
Wie Frage ist, welche Zielgruppe an Besuchern eine Webseite hat. Also an wen richtet man sich. Will man eine Vielzahl an Leuten erreichen, für welchen Zweck auch immer, dann spricht man von "geschäftsmäßig" im Sinne des TKG, wofür man ein Impressum braucht. Ist die Webseite hingegen nur für bestimmte Leute, z.b. Freunde, dann ist es eine private Seite ohne Impressum. Typisches Beispiel ist, wenn man Freunden seine privaten Urlaubsbilder zeigen will. Dafür interessieren sich keine Fremden, und für die ist der Inhalt auch nicht vorgesehen.
In deinem Fall also, da es deine private Cloud ist und du sie offenbar nur allein oder für eine ausgewählte Nutzergruppe nutzt, brauchst du kein Impressum.
§ 5 TKG ist da eindeutig.
Ein Impressum braucht jede Seite, die geschäftsmäßige Onlinedienste anbietet. Private Seiten sind ausgenommen. Jedoch reicht schon ein Banner oder ein Affiliate-Programm, damit eine Seite geschäftsmäßig wird.
Die Frage bei dir ist, ob deine Seite öffentlich erreichbar ist.
Wenn ja -> in der regel Impressum (geschäftsmäßig)
Wenn nein -> nein
Alles klar. Solche Diskussionen haben mich verwirrt:
https://help.nextcloud.com/t/impressum-disclaimer-kontakt-als-interne-links-auf-der-loginseite/6904/2
Diese Login-Geschichte ist vorgeschaltet und bräuchte nie ein Impressum.
Die eigentliche Cloud für dich alleine braucht dann auch kein Impressum.
Nur weil eine Seite öffentlich erreichbar ist, muss sie nicht zwangsläufig geschäftsmäßig genutzt werden.
Die Frage sollte daher sein, ob die Seite geschäftlich genutzt wird, oder privaten Zwecken dient.
Einfach mal meine Antwort durchlesen. Dann wird auch das mit geschäftsmäßig klar.
Wenn eine Seite nicht öffentlich erreichbar ist, dann ist ein Impressum nicht notwendig. Hier erfolgt die Nutzung auf anderer Vertragsebene.
Ich verstehe nur nicht, was ein Banner mit Geschäftsmäßigkeit zu tun haben soll.
Weil über Banner normalerweise Clicks und damit Geld generiert wird. -> Geschäftsmäßig
Ich benutze den Service als einziger. Der Link nextcloud.meindomain.de ist allerdings für jeden erreichbar.
Die Loginseite sieht wie folgt aus (nur mit anderer Adresse oben):
https://i.ytimg.com/vi/GAd-x_sP6ng/maxresdefault.jpg