Gilt die Impressumspflicht auch für komplett Passwortgeschützte Seiten?
Ich habe eine private Webseite, welche ich nur für private Dateien (auf einem Rechner hochladen, auf einem anderen von mir wieder herunterladen) und für Freunde meinerseits. Diese ist komplett passwortgeschützt.
Ohne richtigen Benutzernamen & Passwort wird also absolut kein Inhalt angezeigt (https://i.imgur.com/xYPYaDH.png)
Jetzt wäre meine Frage, ob die Impressumspflicht auch hier zutrifft, und falls ja, muss ich das Impressum auch für nicht angemeldete Benutzer sichtbar machen. Denn das würde dann ja wieder bedeuten, dass ich einen Inhalt ohne Anmeldung anzeigen würde.
4 Antworten
Hallo RockArts
Rein private Webseiten sind von der Impressumspflicht ausgenommen da in §5 TMG nur von geschäftsmäßigen Inhalten die Rede ist:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Dies würde im Prinzip sogar für öffentlich erreichbare private Webseiten gelten bringt allerdings in der Praxis einige Fallstricke mit sich wenn auf der Webseite z.b. Werbebanner sind oder Affliate Links verwendet werden.
Für öffentlich zugängliche Blogs und öffentlich zugängliche Foren gelten nochmal gesonderte Regeln da wäre ein Impressum dringend anzuraten.
Wenn die komplette sowieso private Webseite allerdings hinter einem Login verborgen ist brauchst du dir überhaupt keine Sorgen zu machen dafür brauchst du kein Impressum für.
LG
Darkmalvet
Seriöse Seiten sollte jeder Besucher betrachten dürfen. Wie soll denn jemand seine Interesse bekunden wenn er nicht auf deine Seite kann und im voraus schon sehen durch das Impressum das alles in Ordnung ist? Denn das zeigt ja das Impressum an. Ich würde z.b niemals etwas kaufen wenn das nicht angezeigt würde.
warum so eine Versteckspielerei?
Steht doch in der Frage, der Fragesteller möchte die Seite für sich und seine Freunde betreiben um dort Dateien zu hosten sozusagen als eigene Cloud.
Diese Daten sind eben nicht für alle bestimmt und man muss ja auch keinem potentiellen Angreifer Informationen darüber liefern was sich hinter einem Login befindet und ob es sich lohnt einzudringen.
Ganz genau :)
Wo kein Kläger, da kein richter. Solange niemand was auf der Seite sehen kann, existiert sie quasi nicht
Inhalte die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind sollte auch nicht jeder betrachten dürfen entsprechend braucht es kein Impressum.
Selbst ob seriös oder nicht geht bei solche einer Webseite niemanden etwas an.