Impressumspflicht - Adresse auch auf Anfrage?
Hey,
ich habe mich neulich etwas mit der Impressumspflicht auseinandergesetzt und bin auf folgende Frage gestoßen: "Ist es erlaubt im Impressum auch nur eine Mail-Adresse anzugeben worüber die eigentliche Wohnadresse im Zweifelsfall erfragt werden könnte?".
Die meisten Menschen möchten nicht gerne Daten über sich im Internet preisgeben. Seine volle Wohnadresse in ein Impressum zu schreiben wären dann schon sehr interessante Daten. (Ich spreche hierbei von Webseiten)
MfG McCrafterIV
6 Antworten
Stand 2017: https://www.impressum-generator.de/2017/07/pflichtangaben-impressum/#pflichtangaben
Hinsichtlich der Anschrift reicht die Angabe eines Postfaches nicht aus. Vielmehr muss es sich um die ladungsfähige Adresse des Anbieters handeln.
Aber auch: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen.
Bei einer privaten Homepage ist es irrelevant?
Ist es geschäftlich ist es doch selbstverständlich alle Angaben anzugeben.
Hallo
da gab es vor kurzem ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof.
Adresse muß sein Telefonnummer nein
Ganz einfach das Urteil bezog sich auf die Telefonnummer und da hat der EUGH nochmals alle wichtigen Dinge die in ein Impressum gehören aufgelistet.
Vielen Dank :)
Es muss ja nicht die Wohnadresse sein.
Gefordert wird eine ladungsfähige Adresse.
Die Sache ist doch die: diejenigen, die eine Webseite betreiben wollen, wollen ja auch von der Öffentlichkeit gesehen werden. Von daher....
Außerdem benötigt eine nicht gewerblcihe Webseite auch kein Impressum.
Man hat also doch einige Möglichkeiten.
Auf Nachfrage kann nicht sein, da § 5 TMG ausdrücklich eine ständige Verfügbarkeit fordert.
Die Rechtsprechung ist doch eindeutig.
Das Impressum hat die ladungsfähige Anschrift des Webseitenbetreibers zu enthalten.
Wer damit nicht klarkommt, braucht auch keine Webseite.
Wozu ein Urteil, wenn es bereits in der Gesetzgebung niedergeschrieben ist?