Muss der Name des Webdesigners/Entwicklers im Impressum genannt werden?
Hallo,
muss der Name des Entwicklers im Impressum genannt werden?
Oder lediglich der Betreiber der Website.
2 Antworten
Vom Grundgesetz bzw. Onlinerecht muss nur der Verantwortliche im Impressum stehen. Allerdings haben viele Webdesigner bzw. Webentwickler und Agenturen die Lizenzbedingung, dass die "Werbung" im Impressum stehen bleiben muss. Wenn du also einfach den Namen des Entwicklers löschen willst, kann das teuer werden. Dazu muss der Entwickler aber eine AGB / Lizenzbedingung VOR dem Kauf dem Käufer zukommen lassen. Ohne Abmachung, darf der Kunde den Hinweis löschen.
Zu beachten bleiben noch Lizenzrechtliche Dinge. Eventuell kauft der Entwickler Lizenzen und je nach Plattform muss dann im Impressum hervorgehen, dass XY die Lizenz für die Seite erworben hat. In der Regel eben der Webdesigner, für den Kunden. Wie gesagt, je nach Plattform unterschiedlich!
Nein. Nur der Betreiber bzw. Verantwortliche mit allen notwendigen Daten gemäß § 5 TMG. Der Webseitenentwickler und -designer nennen sich nur gern im Impressum, um einen Backlink zur eigenen Seite zu erhalten (aus SEO-Gründen) oder aber um so ggf. auf sich bei Interessenten aufmerksam zu machen. Rechtlich ist das nicht notwendig.