Immobilienmakler lügt?

11 Antworten

Also ich weiß nicht woher "immer" diese Annahme kommt, dass der Makler Entscheidungen über eine Immobilie trifft, wie wenn sie sein Eigen wäre. Der Makler ist lediglich der Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Die Entscheidung an wen und zu welchem Preis verkauft wird, trifft ganz allein der Eigentümer! Der Makler sammelt alle Informationen zum Objekt und gibt diese an die Interessenten weiter. Dann nimmt er nach den Besichtigungen die Zusagen der Interessenten an und gibt diese an den Eigentümer weiter. Eine rechtliche Grundlage, dass der Erste der zusagt die Immobilie bekommt, gibt es nicht. So ist es auch beim Preis. Der genannte Preis ist nur ein Angebot, welches freibleibend ist. Erkennt der Eigentümer, dass die Nachfrage groß ist, kann er seinen Verkaufspreis einfach erhöhen. Und das verlangt er auch vom Makler, dass dieser den optimalsten Preis "herausholt", sonst hat der Makler im schlechtesten Fall das Problem, dass er sich schadensersatzpflichtig machen könnte. Und zur Provision, sie erkennen das aus meiner Ausführung, die hat damit nichts tun. Ob der Makler jetzt (z.B.) 15.000 oder 15.500 Euro bekommt, macht wohl keinen großen Unterschied.

Es gibt durchaus auch Eigentümer, die sich z.B. auch Gedanken um die (dann ehemaligen) Nachbarn machen und diese in die Auswahl des Käufers einfließen lassen. Dann haben z.B. Familien mit Kleinkindern schlechte Karten wenn die Nachbarn alles Rentner sind.

Kann man wirklich nicht sofort zuschlagen?

 

Nein, wann der Verkauf zustande kommt, entscheidet allein der Verkäufer. das kann einen Tag oder mehrere Monate dauern.

Angenommen ich bin die erste Person, die fix zusagt, dann kann sie doch nicht einfach alle anderen Interessenten anrufen und fragen, ob jemand mehr bieten würde, oder?

 

Warum denn nicht? Es erhält derjenige den Zuschlag, der am meisten bietet.

Angenommen, Du verkaufst ein Haus, würdest Du mit dem erst Besten einen Vertrag schließen, obwohl ein anderer deutlich mehr bezahlen würde?

Es entscheidet allein der Eigentümer, an wen er das Haus verkauft und wie lange er sich für den Verkauf Zeit lässt.

jokr25 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 11:21

Aber hätte dann nicht beim Preis irgendein "ab" oder "Verhandlungsbasis" dabeistehen müssen? Weil sonst rechnet man ja schon irgendwie mit dem ausgeschriebenen Preis, auch bei Konkurrenz.

ChristianLE  21.09.2017, 11:27
@jokr25

Nein, dass muss nicht dastehen.

Du hättest ja genauso gut die Möglichkeit, beim Makler nach dem Sachstand zu fragen. Antwortet diese, dass mittlerweile ein höheres Angebot vorliegt, könntest Du ja auch nachbessern.

Wir leben in einer freien Marktwirtschaft. Jeder hat das Recht, ein besseres Angebot abzugeben, bzw. hat der Verkäufer das Recht, das Angebot zu akzeptieren, welches ihm am besten gefällt.

Nun ja, der Hausbesitzer kann entscheiden, wem er sein Haus verkauft. Und da ein normaler Hausbesitzer einen möglichst hohen Preis für sein Haus erreichen will, wird der Auftrag vom Besitzer an den Makler entsprechend gelautet haben.

Die Maklerin hat dich also nicht angelogen. Beim Hauskauf kommt es sehr schnell zu einer Art Auktion. Man schaut sich das Haus an und gibt ein Angebot ab. Wenn das Interesse sehr hoch ist, kann sich der Hausbesitzer natürlich aussuchen, welches Angebot er annimmt.

Dass die Maklerin davon profitiert ist klar, aber auch rechtens. Sie arbeitet im Auftrag des Besitzers und nicht im Auftrag der möglichen Käufer.

jokr25 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 11:17

Aber muss es dann nicht zumindest eine Frist geben, innerhalb welcher die potenziellen Verkäufer ein Angebot abgeben können?

Stellwerk  21.09.2017, 11:29
@jokr25

Nein. Natürlich wird der Verkäufer, wenn er das Haus loswerden will, schauen, dass sich das nicht ewig in die Länge zieht. Aber Fristen muss er da nicht einhalten. Er kann sogar das Haus inserieren, den Marktwert testen und dann gar nicht verkaufen.

GeneralPatton  21.09.2017, 18:50
@jokr25

Der Verkäufer kann, muss aber keine Frist ansetzen.

Um es kurz und knapp zu sagen: Durch eine Besichtigung entsteht kein Kaufrecht. Es kam in keiner Weise ein Vertrag zustande. Weder mündlich noch schriftlich. Ausser es wurde euch vor oder während der Besichtigung klar und deutlich vermittelt: Wenn ihr jetzt einschlagt, gehört euch das Haus.

Die Maklerin lügt nicht. Eine solche Entscheidung könntest du widerrufen. 

Und zu der zweiten Frage, ja, das darf sie. Bei Immobilien kommt der Vertrag erst beim Notar zustande. Alles andere ist Vorverhandlung.

"Ich dachte eigentlich immer, dass der Erste, der sagt er nimmt es, es auch bekommt."

Süß. Nein, das ist nicht so. Die Preise sind ja meist auch auf Verhandlungsbasis - und mal ehrlich, wenn Dir einer 350 000,- bietet und der andere 400 000,-, ist doch klar, was Du nimmst.

Es ist auch völlig normal, dass man nochmal drüber schläft. Von beiden Seiten. Ein Haus ist schließlich keine Jeans, die man zur Not halt schnell zurückgeben kann.

"aber in Wahrheit würde sie ja auch extrem davon profitieren wenn der Preis plötzlich nach oben schießt."

Das ist richtig und auch legitim. Makler arbeiten oft auf Provisionsbasis. Und auch wenn ich Deinen Ärger verstehe, aber weder der Makler noch der Hausbesitzer sind Wohlfahrtsunternehmen. Die können selbst entscheiden, wem sie das Haus verkaufen. Manchen sind andere Kriterien wichtig (dass es eine Familie mit Kindern bekommt z.B.), aber wenn es ihm rein darauf ankommt, den besten Preis zu erzielen, dann ist das rechtens.