Immobilie unter Geschwistern schenken oder verkaufen?

4 Antworten

meinem Bruder sagen wir 17.500 Euro zu bezahlen (nicht zu wenig da sonst doch noch Schenkungssteuer zu zahlen ist)?

Du hast das Problem erkannt - die Differenz zum "wahren" Wert ist immer noch ein Geschenk. Den wahren Wert wird das Finanzamt sicher höher ansetzen wollen als Du, es kommt also darauf an, diesen realistisch zu ermitteln, und dann den Kaufpreis entsprechend festzulegen.

Was ist denn der Hintergrund des Geschäfts? Übernimmst Du eventuell besondere Verpflichtungen, oder verzichtest auf Ansprüche im Gegenzug zur Schenkung? Auch diese mindern den Wert des Geschenks.

Hans2020 
Beitragsersteller
 17.06.2014, 08:33

Ich bekomme einen Bauplatz von meinem Vater bzw. Bruder. Dafür verzichte ich später auf einen Teil einer anderen Immobilie (in der mein Vater jetzt wohnt). Könnte man den Verzicht auch anrechnen bzw. im Notarvertrag festhalten? Das heißt aber eine Gemischte Schenkung wäre das Zauberwort. Und wohl die Beste Wahl in dieser Situation, oder?

TomRichter  19.06.2014, 01:25
@Hans2020

Nicht unbedingt gemischte Schenkung - vielleicht auch Schenkung unter Auflagen, so genau kenne ich den Fall ja nicht.

Generell zählt der Verzicht auf Rechte (bzw. deren monetärer Gegenwert) genau so zum Kaufpreis wie Zahlung in Geld.

Was das Beste wäre, frägst Du besser einen Anwalt. Es ist ja nciht nur die Schenkungsteuer betroffen - von der Art des Erwerbs hängt auch ab, ob Du bei Vermietung Abschreibungen geltend machen kannst.

Verträge unter Geschwistern sind immer eine besondere Sache. Man möchte nicht zu wenig, aber auch niemanden übervorteilen. Wenn man den ideellen Wert außen vor lässt und wie unter fremden Dritten verhandelt, kommt man dem realen Wert viel näher. Mein Rat wäre vorerst einmal alles so belassen wie es ist. Unter berücksichtigung, dass Kinder für die Eltern aufkommen müssen, hängt bei der Veranstaltung immer eine erweiterte Verpflichtung daran. Das Problem wird weniger die Erbschaft- und Schenkungssteuer sein, sondern die darüber hinausgehenden Verpflichtungen. Der Vater hätte seinen Gebäudeanteil längst an die Kinder übertragen müssen, gegen Gewährung eines begrenzten Wohnrechts, so dass im Falle einer Einweisung in ein Altersheim, die Sozialbehörde keine vermietbare Wohnung erhält. Uneingeschränktes Einsitzrecht in jedem Fall vermeiden.

Am Besten Du fragst einen Steuerberater, die Wissen doch am Besten Bescheid. Kostet halt ne Kleinigkeit. Sollte es aber Wert sein.

Hans2020 
Beitragsersteller
 13.06.2014, 14:29

Stimmt natürlich. Das werde ich wohl auch machen. Aber ich dachte evtl. kann mir hier jemand weiter helfen.

Schnegge0111  13.06.2014, 18:44
@Hans2020

Hätte Dir gerne weiter geholfen, aber in Steuerfragen holt man sich wirklich Rat vom Fachmann. Lapidare Antworten helfen Dir ja auch nicht weiter. Ich spreche aus Erfahrung. Hatte auch mal eine für mich wichtige Frage und habe keine wirklich hilfreiche Antwort erhalten, da keiner vom Fach war.. Wünsche Dir viel Erfolg bei dem Vorhaben.

Du musst keine Grunderwebssteuer bezahlen, wenn Du es von Verwandten in gerader Linie kaufst (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Notar und Grundbuchkosten sind unabhängig von Schenkung oder Kauf.

Hans2020 
Beitragsersteller
 13.06.2014, 14:27

Danke für deine Antwort, soweit ich weiß sind aber Geschwister keine Verwandten in gerader Linie.

agentharibo  14.06.2014, 08:29
@Hans2020

Die Feststellung ist zutreffend. Dies galt einmal.

Imhoteph  10.07.2014, 15:00
@Hans2020

Richtig, Nur Eltern, Großeltern und Kinder sind Verwandte in Gerader Linie.