Immobilenmakler - Tätigkeit trotz Schufa mit Hilfe von Kapitalgesellschaft ausüben?
Hallo, um als Immobilienmakler tätig zu werden braucht man ja eine Erlaubnis nach § 34c . Wenn zB negative Schufa, Eid.Vers. oder Insolvenz vorliegt, dann erhält man diese Erlaubnis nicht.
Wie ist das aber wenn man eine Kapitalgesellschaft gründet ( GmbH oder UG) und die Firma sozusagen die Maklertätigkeit übernimmt. Man selbst wäre z.B. als Geschäftsführer oder Mitarbeiter in dieser Firman eingestellt mit festem Gehalt und übt somit die Maklertätigkeit aus. Dann müsste man für die Erlaubis gemäß § 34c nur Unbenklichkeitsbescheinigungen -und Unterlagen der UG oder GmbH beim Gewerbeantrag einreichen und nicht "meiner Person". Kann man das Problem etwa so oder so ähnlich lösen?
Ist das möglich?
Danke und liebe Grüße!
2 Antworten
Das geht nur üeber die Gmbh wenn der Geschäftsführer jemand anders ist. Denn bei der Beantragung eines 34C durch eine juristische Person (GmbH) wird der Hintergrund des Geschäftsführers geprüft. Denn ansonsten würden das ja alle so machen. Man kann jedoch einen Geschäftsführer in Teilzeit anstellen (400 Euro)und dann kannst Du als angestellter Mitarbeitr der GmbH arbeiten. Du mußt aber Angestellter sein, denn als freiberuflicher Makler bräuchtest Du auch einen 34C.
Max von FM-Akadmie.de
Funktioniert, aber das Geld für die Gründung einer GmbH könnte in dieser Situation eventuell ja auch nicht vorhanden sein. Alternative: Limited-Gründung.
Bei einer Ltd. muss man auch einen Geschäftsführer eintragen. Man hat aber den Vorteil. dass man eine 2. Ltd gründet und die dann Geschäftsführer ist. So kann man sich dann in der 2.Ltd. die in England sitzt als Geschäftsführer eintragen lassen. Den Gehalt und die Anstellung bei der 1. Ltd die in Deutschland ins Register eingetragen ist stellt denjenigen als normalen Mitarbeiter an.