Im Zug bezahlte Sitzplätze mit Gepäck belegen - erlaubt?
Darf ein Fahrgast im überfüllten Zug einen zusätzlichen Sitzplatz durch sein Gepäck blockieren, wenn er für diesen Platz auch eine zweite Fahrkarte gelöst hat? Konkret geht es um einen Regionalexpress, in dem die Gepäckablage ja für kein Gepäck nutzbar ist welches größer als eine Handtasche ist..
Darf derjenige also unter Berufung auf seine zusätzlich gekaufte Fahrkarte darauf bestehen, dass er den Platz ja bezahlt habe und deshalb nicht sein Gepäck räumen müsse um einem der stehenden Fahrgäste den Sitzplatz frei zu machen?
Habe die Situation heute beobachtet und da kein Schaffner in der Nähe war um die zu klären würde mich das jetzt schon interessieren, inwiefern das offiziell geregelt ist (oder auch nicht). Es handelte sich im Übrigen um eine große Reisetasche und mehrere kleinere Taschen, sodass der Sitz auch wirklich voll war, dieses Gepäck hätte wirklich nicht in die viel zu engen Gepäckablagen gepasst, und der Fahrgast bestand darauf, dass er sein Gepäck nicht ausserhalb seiner Sichtweite irgendwo im Gang oder unter anderen Sitzen abstellen müsse (der Zug war sehr voll, sodass auch die Gänge zwischen den Sitzen voll mit stehenden Fahrgästen waren) da ihm dort ja sehr leicht etwas geklaut werden könne, ein durchaus berechtigter Einwand wie ich finde - bei dem Betrieb im Zug hätte das wohl kaum jemand gemerkt.
Weiß da jemand genaueres?
10 Antworten
Hallo Montai,
ein Anrecht auf einen Sitzplatz hat man nicht mit der Fahrkarte allein, sondern nur mit der dazu passenden Sitzplatz-Reservierung, die zusätzlich zum Fahrpreis bezahlt werden muss. Nur eine Reservierung kann man nicht kaufen, wenn man die Fahrkarte nicht hat. Wenn dieser Fahrgast beides erworben hat, darf er auch seine Taschen reisen lassen, also den Sitzplatz damit belegen. Aber ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass jemand eine Fahrkarte plus eine Reservierung für sein Gepäck kauft! Wer sein Gepäck einfach so auf den Sitz abstellt, muss es dort auf Verlangen entfernen.
Zum Vergleich:
Wenn ein Fahrgast seinen Hund mitnimmt, dann hat er für den Hund auch eine Fahrkarte gekauft. Das schließt aber keine Sitzplatzreservierung mit ein. Er könnte also nicht den Sitzplatz mit der Begründung belegen, er hätte für den Hund eine Fahrkarte gekauft. Er darf auch kein Tier in einer Transportbox auf den Sitz stellen, wenn es zu wenig Sitzplätze gibt.
Übrigens, ein Kleinkind, für das nicht gezahlt wird, hat keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Es muss auf den Schoß genommen werden, wenn es zu wenig Plätze gibt.
In der Schweiz - wie vermutlich überall - herrscht die Unsitte, dass Reisende für ihr Gepäck einen zweiten und dritten Sitzplatz belegen und das in beiden Wagenklassen. In Randzeiten ist das sicher problemlos. Fragt mann dann ob noch ein Sitzplatz frei ist, räumen sie mit einer "Zwanzig nach Acht Mine" einen Sitzplatz frei. Seit vorgestern Sonntag hat das Zugpersonal die Möglichkeit, bei wirklichem Platzmangel von den Unbelehrbaren für jeden zusätzlich belegten Platz den halben Fahrpreis 2. Klasse nachzuerheben.
"Zwanzig nach Acht Mine"
Toller Ausdruck!
:D
Sitzplätze sind für Personen. Sehr viele Gepäckstücke passen unter die Sitze, zwischen die Sitze, deren Rücklehnen aneinander stossen oder in das Gepäckabteil. Dort muss man evt einige Fussgänger ohne Gepäck ansprechen, um Platz zu schaffen, aber Platz gibt es immer mehr als er genutzt wird.
Nein.
Mit einer Fahrkarte erwirbt man keinen Anspruch auf einen Sitzplatz, weder für sich noch für sein Gepäck.
Gerade in den Doppelstockwagen ist der Platz für Gepäck natürlich knapp, aber hier stehen für Fahrgäste mit viel Gepäck z.B. die Mehrzweckabteile zur Verfügung.
In der Schweiz geht das, aber hier weiss ich nicht. Musst du bei der DB nachfragen.