Im Aufzug stecken geblieben und deshalb 500€ bezahlen wegen unsachgemäßen Gebrauch?

10 Antworten

geniesten den Abend.

Germanistikstudent?

Und zur Sache: Auch in Österreich muss derjenige der einen Anspruch geltend macht dessen tatsächliche Voraussetzungen nachweisen können. Halte ich hier für nahezu unmöglich. Ich würde nicht zahlen.

Rul0r 
Beitragsersteller
 03.02.2015, 19:40

hahaha nein Bauingenieurswissenschaften, aber stundenlanges Mechanik und Baustatik lernen nagt an meinen Sprachkenntnissen, die sowieso fast nie vorhanden waren.

okay werde mich auf jeden Fall dagegen wehren und wie das mit dem nachweisen ist weiß ich nicht genau. Der Techniker oder jemand in seinem Auftrag meinte es gibt ein mechanisches Teil, welches das beweißen würde. Hat er mir aber nicht gezeigt oder Foto oder Gutachten, nur so gesagt.

Ich würde das nicht bezahlen. Zumal keinerlei Beweislage herrscht - es steht Aussage gegen Aussage & im Zweifel ist man dann doch eher für den Angeklagten also hier nicht für den Hauswirt der 500 Euro haben will.

Vielleicht sind die Rechtsberatungssprechstunden vom Sozialverband Deutschland (SoVD) oder dem VdK eine Option - sind kostenlos gehen aber mit der Bitte einher Mitglied zu werden (was man nicht muss, man wird dir halt ein Formular mitgeben). Die Termine sollten in der Tagespresse stehen, das sind Fachanwälte.

Ansonsten: Rechtsberatungstelle beim Amtsgericht oder ein Rechtsanwalt. Auch die Beratung beim Amtsgericht ist völlig unverbindlich/Kostenlos.

Würde vorerst nichts bezahlen.

Rul0r 
Beitragsersteller
 03.02.2015, 13:29

Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen dass ich in Österreich wohne, wobei es gesetzlich wahrscheinlich keinen unterscheid macht.

Okay danke ich werd mich über kostenlose rechtebratung informieren.

Aber eigentlich ist es ja nicht okay dass ich jetzt so einen Aufwand habe obwohl ich nichts verbrochen hab.

Wie gesagt eigentlich sollte ich meine Zeit gerade anders investieren und mich auf Prüfungen vorbereiten.

rotesand  03.02.2015, 13:29
@Rul0r

Mit Österreich kenne ich mich leider nicht aus ... keine AHnung ob es da auch Sozialverbände oder sowas gibt, aber mit Sicherheit!

Viel Erfolg!

Rul0r 
Beitragsersteller
 03.02.2015, 13:35
@rotesand

danke (:

ups hab dir aus versehen ein trauriges Smiley gegeben, bin neu hier keine Ahnung wie ich es Rückgängig mache...

rotesand  03.02.2015, 13:36
@Rul0r

Kein Thema :)

Hier stellt sich in der Tat die Frage, ob bewiesen werden kann, dass ihr gesprungen seid.

Ein derartiger Beweis kann über ein Sachverständigengutachten tatsächlich geführt werden. Daher solltest du dir schon überlegen, ob es wirklich so war, wie du angibst.

Die Forderung in ihrer Höhe halte ich für nicht übertrieben. Ein Feuerwehreinsatz kostet schnell ein paar Hunderter. Da seid ihr mit diesem Betrag noch eher am unteren Rand.

Rul0r 
Beitragsersteller
 03.02.2015, 13:08

Dass ein Feuerwehreinsatz ohne grund (zb im zimmer geraucht feuermelder losgangen) viel kostet ist mir klar,

kommt auch immer wieder vor nur bin ich da nie betroffen, aber es war ja nicht ohne Grund, wir mussten ja befreit werden.

Wie soll ich meine Unschuld beweisen außer zu sagen wir sind nicht gehupft, es gibt keine Kamera.

Ich möchte noch dazu sagen dass ich mir natürlich bewusst bin dass ich einen anwalt einschalten kann, aber wie gesagt ich bin 21 Jahre Student wenig Geld, hab eigentlich wichtigeres zu tun und will mich auch nicht unbedingt mit dem Studentenheim anlegen....

Interesierter  03.02.2015, 20:49
@Rul0r

Zunächst mal musst du gar nichts beweisen. Im Streitfall müsste die Gegenseite gerichtsverwertbar beweisen, dass ihr gesprungen seid und dadurch die Bremse auslöste.

Ein Gutachter kann die Bremse untersuchen und feststellen, ob diese bei normalem Betrieb auslösen könnte oder nicht. Wenn die Bremse bei normalem Betrieb ausgelöst hat, stellt dies der Gutachter auch so fest.

In dieser Richtung brauchst du dir also keine Sorgen zu machen.

Ich würde das ganze mal von einem Anwalt prüfen lassen.

keine Sorge- selbst wenn es so gewesen wäre dürfte es absolut unmöglich sein, dies vor Gericht zu beweisen- daher werden die auch niemals das Geld einklagen, da denen das klar sein wird. Aber versuchen kann man es ja mal..