Im Krankenhaus wegen Schlägerei, Pflicht der Polizei dies zu erzählen was vorgefallen ist?
Wenn ich ins Krankenhaus kommen, weil mir einer i-was gebrochen hat oder so und die Ärzte sehen, dass es von einer Schlägerei kommt, rufen die meisten oder immer die Polizei. Jetzt waren die bei mir und wollten, dass ich denen erzähle wie es genau passiert ist. Muss ich denen das erzählen ?
13 Antworten
Nein, musst Du nicht.
Du bist Opfer einer Körperverletzung, einer gefährlichen eventuell gar, ja einer schweren, wenn bleibende Schäden eintreten, jedoch hast Du keine Pflicht, eine Anzeige zu erstatten oder auch nur informatorische Angaben zu machen. Wenn Du nicht willst, willst Du nicht.
Jedoch darf die Polizei ermitteln. Nehmen wir mal an, Du liegst mit einer Schußwunde im Krankenhaus und sagst nichts. Die Polizei wird dann das Projektil suchen, entweder hat man es Dir entnommen oder es steckt irgendwo, von wo man Dich angeholt hat, aufgrund des Projektiles könnte die Waffe ermittelt werden, aus der dieses abgeschossen wurde, eventuell gar dann, wenn diese registriert ist, wer diese Waffe hat.
Du selbst mußt nichts sagen, wenn Du nicht willst, aber fragen wird man Dich garantiert.
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Deine Versicherung wird Dich jedoch fragen und der gegenüber solltest Du Angaben über den Verursacher machen, sonst wirds teuer.
glaube wenn Waffen oder Messer Verletzungen sind dann wird die polizei informiert vom krankenhaus
es wäre angebracht. Je nach dem, wenn du arbeitest und du deswegen ausfällst muss dein Arbeitgeber auch mehr wissen, um sich den Ausfall vom Verursacher zurückzuholen. Aber ich greife warscheinlich schon zu weit.
Im Prinzip ist ein Zeuge (und das ist auch der Geschädigte) zu Angaben verpflichtet. Allerdings besteht gegenüber der Polizei keine Aussagepflicht. Eine Aussageverweigerung kann insoweit nicht bestraft werden. Aussagen MUSS man aber vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.
So weit wird es möglicherweise garnicht kommen, wenn du erklärst, du verzichtest auf einen Strafantrag und bist an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht interessiert.
Nun ja, du hast ein Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht bist aber verpflichtet deine Personalien preiszugeben. Also ich denke mal, wenn du nix zu befürchten hast, kannst du ruhig mit denen über den Vorfall reden. Ansonsten darfst du gerne schweigen.
Und keine Angst, die reißen dir schon nicht den Kopf ab. Sind ja auch nur Menschen, diese Ganzjahres-Karnevalisten.
So viel von mir dazu...
lg, jakkily