IKann man bei"Fick dich" oder "Hässliche Schlampe" eine Anzeige starten?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich kann man das! Es handelt sich dabei praktisch ohne Zweifel um eine Beleidigung gemäß § 185 StGB. Das Gesetz sagt dazu Folgendes:

§ 185 StGB - Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

brOOmStick  28.12.2010, 13:07

Typisch Deutschland xD

Reiswaffel87  28.12.2010, 13:13
@brOOmStick

Dass eine Beleidigung geahndet werden kann finde ich keineswegs schlecht. Selbstverständlich sollte man über vielen Dingen stehen und sie ggf. ignorieren, man muss aber auch eine Handhabe gegen solches Verhalten haben. Alles andere wäre widersinnig.

brOOmStick  28.12.2010, 13:18
@Reiswaffel87

In Amerika gebe ich jedem einen Mittelfinger, der es verdient xD Auch wenn mich einmal jemand fast umgebracht bzw. mindestens von der Straße abgedrängt hätte xD

Reiswaffel87  28.12.2010, 13:25
@brOOmStick

Tja, eine gute Kinderstube ist eben nicht überall zu finden.

superarschhi  16.04.2016, 23:58

Amerika ist geil

JohnnyTavares  23.03.2023, 03:35

Auch wenn ihr Säcke alle nicht mehr aktiv seid. Typisch Deutschland!! 🤭

Ja, kann und wird man auch bekommen.

SENSENMANN20001  02.08.2019, 13:07

In Österreich wird sowas nicht behandelt.

Anzeige kann man eigentlich fast immer Erstatten. Die Frage ist dann nur, wie lange es verfolgt wird und ob es auch Beweise gibt.

fynni127  04.11.2022, 07:20

ist Auch gut so

Es handelt sich hierbei um eine bzw. Zwei oder mehrere beleidigungen!

Du kannst diese sehr wohl anzeigen.

Das ist doch Heut zu Tage eine Normale Umgangsform :) Außer Du sagst es einen Beamten ins Gesicht:( dann wird es "Agro" Mega Geld Kosten oder Sozial-strafe geben!

fynni127  04.11.2022, 07:22

Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „gewöhnliche“ Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB). Eine Ausnahme findet sich § 90 StGB.