Ihk nicht zulassen wegen zu viel Krankheit?
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich absolviere jetzt dann die Abschlussprüfung Teil 2 als Einzelhandelskauffrau. Habe allerdings schon viele Krankheitstage 12% Fehlzeit der gesamt Ausbildungszeit. Ich werde nun aber dich noch zur Prüfung zugelassen. Was wäre aber wenn ich zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil nochmal krank werden würde, ich mein ich kann es ja nicht garantieren da ich eine Krankheit habe. Könne die IHK mir dann die mündliche Prüfung verwehren? Oder ist zugelassen, zugelassen da ich ja dann den schriftlichen Teil schon absolviert hätte? Kennt sich von euch jemand damit aus?
2 Antworten
Die IHK hat dich zur Prüfung zugelassen. Sobald dies geschieht und du die Einladung bekommen hast, gibt es daran nichts mehr zu ändern. Du kannst dann deine schriftliche sowie mündliche Prüfung ablegen.
Solltest du auf Grund deiner Krankheit an Prüfungstagen nicht teilnehmen und es kommt hinzu, dass du auch die Ausweichtermine nicht von dir einzuhalten sind, ist das natürlich eine andere Geschichte.
Ja, die IHK könnte die mündliche Prüfung dann verwehren,
du bist auch während der Prüfung nach wie vor in der Ausbildung, kommen Krankheitstage hinzu kann sich auch die Entscheidung der IHK ändern.
Mich wundert sowieso, dass bei 12% Fehlzeit durch Krankheit noch eine Zulassung erfolgt ist.