Um Paysafecards betrogen?
Guten Tag, ich habe etwas getan was ich zu tiefts bereuhe.
Ich habe über Facebook Leuten ( ca. 8 ) paysafecards abgezogen und sollte ihnen für die Paysafecards ( meistens 5 oder 10 Euro ) League of Legends Accounts geben was ich nicht getan habe.
Nun schreibt mich einer an dass er aus der Gruppe mehrere Screenshots hat von den Personen und dann zum Anwalt geht und dass in 2 Wochen Post daseih.
Wird der Anwalt was machen oder ist es nur so dass er mir Angst machen will und dass ich das Geld zurückzahlen soll. Ich würde ja gerne zurückzahlen, habe momentan aber leider kein Geld.
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Downloa9366
4 Antworten
Es ist möglich das du auffliegst. Wenn das an die Kripo weitergeht wirst du nicht schwer zu finden sein. Pech gehabt! Geschieht dir dann auch recht.
Astreiner Betrug
§ 263 StGB Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du hast eine Straftat begangen! Das heißt, wenn dich einer anzeigt bleibt das nicht bei "du musst das Geld zurückzahlen" (Musst du trotzdem zusätzlich), sondern du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Keine Ahnung wie alt du bist, im Jugendstrafrecht sollte das mit ein paar Sozialstunden abgetan sein, wobei auch eine Geldstrafe möglich wäre. Wenn du schon älter bist, wird es auf eine Geldstrafe rauslaufen. Feiheitsstrafe bei einem Ersttäter (wenn du das noch bist) nicht mehr.
Du solltest umgehend deine Eltern oder sonst wem davon erzählen, dir von denen das Geld leihen und an deine Geschädigten zurückzahlen. Versteh mich nicht falsch, die Straftat ist dennoch vollendet und wenn es zu einer Anzeige kommt, wirst du dennoch verurteilt. Aber das Strafmaß wird extrem gemindert, wenn du BEVOR ES ZU EINER ANZEIGE GEGEN DICH KAM den Schaden wieder versuchst gut zu machen!
Dann frag deine Eltern. Oder leb mit den Konsequenzen...
Dafür kommst du ins Gefängnis laut:
§ 242 Diebstahlund
§ 263 Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
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Das mit der IP gehört dazu? ^^
Du wirst so leicht angezeigt werden kriegst wahrscheinlich post wie du sagst wars nicht das erste mal.
Bin 16 Jahre alt und kann momentan das Geld nicht zurückzahlen...