300€ Energie Hilfe auch bei Minijobs?

3 Antworten

Lostlin 
Beitragsersteller
 30.08.2022, 01:09

Ok also bekomme ich das. Da stand das man nach weisen muss das das die erste Beschäftigung ist wie macht man das und soll man das seinem Arbeitgeber einfach schicken?

Nein nicht bei Minijobs Punkt

anTTraXX  30.08.2022, 04:55

Doch Ausrufezeichen

§ 113 EStG Anspruchsberechtigung

Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale..

§ 117 EStG Auszahlung an Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 1. September 2022
1. in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und
2.in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Absatz 2 pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen

Beim Minijob gibt es eine kleine Ausnahme:

Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitgeber keine Lohnsteuer-Anmeldung abgibt. Satz 1 gilt in den Fällen der Pauschalbesteuerung nach § 40a Absatz 2 nur, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Heißt soviel wie:

Dein Minijob AG ist ggf. nicht verpflichtet die EPP zu zahlen, denn greift nur §115 EStG

§ 115 EStG Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung

Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022 festgesetzt.

Also zur Not einfach ne Steuererklärung abgeben.