Ich werde morgen eingebürgert und wollte fragen ob man sich dafür von der arbeit freistellen lassen kann, als recht, und zählt das als amtlicher Termin oder so?

6 Antworten

Dein AG muss Dich für den Termin freistellen.

Da gibt es den § 616 BGB der besagt dass der AG den AN freistellen muss, wenn dieser aus persönlichen Gründen an der Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung verhindert ist.

Ob der AG diesen Tag bezahlen muss oder nicht, hängt von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder anwendbaren Tarifvertrag ab.

In vielen Arbeits-/Tarifverträgen ist bezahlter Sonderurlaub z.B. bei eigener Hochzeit, Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin, Tod naher Angehöriger, Umzug usw. geregelt.

 Außerdem gibt es in vielen Arbeitsverträgen den Zusatz dass der § 616 BGB "abgedungen" ist. Ist dies der Fall, bedeutet das dass der AG diesen Sonderurlaub nicht bezahlen muss. Ohne dass der § 616 abgedungen ist, muss der AG den freien Tag bezahlen.

Ist der § 616 BGB abgedungen, kannst Du auch Urlaub oder, falls vorhanden, Freizeitausgleich aus Überstunden beantragen um die Zeit bezahlt zu bekommen.

Du nimmst einen amtlichen Termin wahr, der deine Anwesenheit erfordert. Dies rechtfertigt eine bezahlze Freistellung. Gibt auch ein Urteil darüber(LAG).Du nimmst eine staatsbürgerliche Pflicht wahr. Natürlich nicht Freistellung für den gesamten Tag, sondern nur für die Zeit der Einbürgerung.

Für amtliche Termine, wo du keine andere Wahl hast als diesen Termin zur Arbeitszeit zu tätigen, muss dich der Arbeitgeber freistellen - bezahlt wie Arbeitszeit.

Also ich würde nur mit dem Arbeitgeber sprechen und kären ob ein tag Urlaub möglich ist.

Du kannst Urlaub nehmen, must du ja auch bei amtlichen Terminen