Ich suche eine Vorlage für schreiben zum senken der Nebenkostenvorauszahlung

3 Antworten

Eine Anpassung der Vorauszahlungen kann von beiden Vertragsparteien nach der Abrechnung der BK für die Zukunft erfolgen. Das hieße, für 2010 müsste erst abgerechnet werden und dafür hat der Vermieter Zeit bis spätestens mit Zugang bei dir am 31.12.2011. Du kannst natürlich den V. drum bitten, die Anpassung ab 1.1.2011 vorzunehmen, dazu bedürfte es dann seinerseits einer entsprechenden schriftlichen Erklärung an alle Mieter des Hauses / der Wirtschatseinheit. Schreibe ihm also versuchsweise folgendes:

Anpassung Betriebskostenvorauszahlungen

Sehr geehrter Herr xyz, wie allgemein bekannt, haben sich seit September 2010 die Hausmeisterkosten halbiert. Ich bitte Sie deshalb, ab einschließlich Januar 2011, um Anpassung der Betriebskosten-Vorauszahlungen. Ich bitte um Ihre Bestätigung dass so verfahren wird mit einer Neuberechnung des angepassten Vorauszahlungsbetrages insgesamt. Mit freundlichen Grüßen

abc

Offenbar sind Sie Wohnungseigentümer, andernfalls es sich um Betriebskosten und nicht um Nebenkostenvorauszahlungen handelt.

Wenn dem so ist, können Sie sich die Mühe ersparen, weil die Hausverwaltung Ihre Nebenkostenvorauszahlung nicht senken kann. Dafür fehlt es an der entsprechenden Vollmacht des Gesetzgebers.

Die Nebenkostenvorauszahlungen einer WEG werden mit dem Wirtschaftsplan (§ 28 WEG) beschlossen. Da es sich um einen Beschluss handelt, kann dieser nur durch eine richterliche Entscheidung (wenn Sie innerhalb eines Monats den Beschluss angefochten haben) oder aber durch eine Aufhebung oder Abänderung des Beschlusses durch die Wohnungseigentümerversammlung geändert werden.

Ich würde es lassen wie es ist. Wäre doch sicher schön bei der Abrechnung mal was zu bekommen als immer nur nachzahlen müssen.