Ich möchte zum 31.12.16 meinen AV kündigen, bis wann müsste ich die Kündigung spätestens beim AG abgegeben haben und könnte ich sie auch "deutlich"eher abgeben?
evtl auch deutlicher früher abgeben z.B. im Oktober zum 31.12. ?
3 Antworten
Wenn Du den letzten Kündigungstermin wahrnehmen möchtest, muss Dein AG die Kündigung am 3. Dezember erhalten. Die Frist von 28 Tagen fängt dann am 4. Dezember an zu laufen und der 31. Dezember ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
Sollte im Betrieb allerdings Samstags nicht gearbeitet werden, muss die Kündigung am Freitag den 2. Dezember eingegangen sein.
Du kannst auch früher kündigen. Rechtlich ist das kein Problem. Das Gesetz schreibt nur die Mindestzeit vor, die eingehalten werden muss. Außer in der Probezeit, in der ein AG auch jederzeit eine "Gegenkündigung" aussprechen kann, ist eine frühere Abgabe der Kündigung kein Problem.
Wie viel früher Du kündigen willst, liegt an Dir und auch an den Umständen im Betrieb. Viele AG sind froh, wenn sie so früh wie möglich wissen, dass ein AN den Betrieb verlassen wird, es gibt allerdings auch AG die das den AN bis zur Beendigung "spüren" lassen, dass er gehen möchte.
Danke fürs Sternchen
Wenn nichts anderes in deinem Arbeitsvertrag steht gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
Deutlich eher kündigen würde ich nur, wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Chef/der Firma hast (im Guten gehst) und denen die Chance geben willst, deine Stelle rechtzeitig neu zu besetzen.
Naja unbedingt angenehm ist das Arbeiten dann meist nicht mehr wenn alle wissen, das du gekündigt hast.
Das hängt von deiner Kündigungsfrist ab. NAtürlich darfst du sie auch eher abgeben.
4 wochen also 28 Tage
ja es geht so aber ich wäre kein unmensch .....