Ich möchte mit meiner Mutter zusammenziehen, beziehe aber Hartz4. Meine Mutter bekommt Rente. Muss meine Mutter nun für mich aufkommen?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, da mein Vater vor einem jahr gestorben ist und bei meiner Mutter im Februar leider Lungenkrebs im Entstadium Diagnostiziert wurde, haben wir nun beschlossen, zusammen zuziehen. Meine Frage nun, da ich Hartz 4 beziehe und meine Mutter Rente, habe ich nun Angst, das sie für mich aufkommen muss, weil dann wäre das alles hinfällig. Zu mir ich bin 39 und habe eine 16 Jährige Tochter. Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
4 Antworten
Selbst wenn du ohne deine Tochter zur Mutter ziehen würdest,könntest du mit ihr keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mehr bilden,weil du schon min.25 Jahre alt bist und somit deine eigene BG - in der Wohnung deiner Mutter bildest !
Das bedeutet,dass sie dir nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist,dass könnte dann nur auf freiwilliger Basis passieren,würde das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung unterstellen,kann und sollte man dann einen schriftlichen Widerspruch einlegen.
Um das ganze zu vermeiden,würde ich gleich formlos erklären,dass deine Mutter dir bzw.euch keine wirtschaftliche oder finanzielle Hilfe zukommen lässt.
Du bildest dann mit deiner Tochter eine BG - solange sie ihren Bedarf dann nicht aus eigenem Einkommen decken kann oder halt bis sie z.B.25 sein würde oder unter 25 dann selber ein Kind bekommen würde bzw.hätte.
Dir bzw.euch stehen also die selben Leistungen zu wie derzeit auch,nur die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) wird dann neu berechnet.
Es wird dann die Warmmiete deiner Mutter durch 3 Personen geteilt und euch stehen dann 2/3 ( Kopfanteil der KDU ) dieser zu und deine Mutter muss ihr 1/3 selber zahlen,dass würde dann auch so berechnet,wenn es zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift bei den Betriebs / Heizkosten kommen würde.
Wenn deine Mutter dann Pflegegeld bekommen sollte ( muss bei der KK - beantragt werden ) darf das auch nicht auf euren Bedarf angerechnet werden,auch wenn du es bekommen würdest.
Hätte sie dann Pflegestufe 2,dann musst du der Vermittlung in Beschäftigung auch nicht mehr zur Verfügung stehen,hättest aber dennoch Anspruch auf ALG - 2 Leistungen.
Wow, vielen vielen Dank für die Antwort, das hilft mir unendlich weiter.
Nein.
Du bildest mit Deiner Tochter eine eigene BG. Möglicherweise wird Euch eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt - dem könnt Ihr aber widersprechen.
Wenn es bei Euch eine Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger gibt, solltest Du Dich da mal vorab beraten lassen.
Gern geschehen :)
Ergänzend zur Antwort von isomatte (sie ist in diesem Themenbereich sehr erfahren, wie Du ja gelesen hast):
Wenn Du diesbezüglich beim Jobcenter etwas klärst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Beistand, auch Ämterlotse genannt. Google dazu mit
ämterlotse und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist).
In Hamburg zum Beispiel bietet die Diakonie, auch Diakonisches Werk genannt, Ämterlotsen als Begleitung an.
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Vorsorglich diese Hinweise von mir:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Mit deiner Mutter bildest du keine Bedarfsgemeinschaft. Die Kosten der Unterkunft würden dann durch drei geteilt. Das Pflegegeld steht ja der Mutter zu. Das wäre also kein anrechenbares Einkommen.
Danke für die Antwort, aber sie bekommt, Witwenrente ,kein Pflegegeld.
Vielen Dank für die Nette Hilfe, das bringt mich schon weiter =)