Ich möchte die Sockelleisten in meiner Mietwohnung streichen. Ist dies ohne Zustimmung meines Vermieters erlaubt?
9 Antworten
kommt wohl drauf an wie leicht sich der urzustand wieder herstellen lässt. wir haben z.b. naturholzleisten. da wäre ich ganz schön sauer, wenn die jemand einfach anmalen würde.
wenn der vermieter es beim auszug so haben will, musst du die zurück versetzen.
Soweit du nach deinem Mietvertrag für "Schönheitsreparaturen" zuständig bist, brauchst du keine Zustimmung des Vermieters. (In den meisten Mietverträgen ist das so geregelt.)
Wenn du die Sockelleisten z.B. kanallbunt streichst, kann es sein, dass du sie beim Auszug wieder in der ursprünglichen Farbe streichen musst.
Das darfst du, wenn du beim Auszug den Urzustand wiederherstellen kannst.
Ein Tipp:
Tausche die Leisten gegen deine eigene aus und hebe die alten auf. Wenn du dann irgendwann ausziehst, so kannst du dann den Urzustand leicht wiederherstellen.
Das sollte dir der Vermieter beantworten
Den möchte ich ja gerade nicht fragen. Keine schlafenden Hunde wecken und so... nur weil er das nicht möchte heißt das ja nicht das ich das nicht darf ;-)
Naja, dann weisste aber wenigstens Bescheid und hast kein Theater beim Auszug
Wenn der Vermieter das nicht möchte, dann darfst du das nicht. Egal ob schlafender Hund oder nicht. Spätestens beim Auszug kann es Probleme geben, da sich die gestrichenen Leisten nicht mehr in den Urzustand versetzen lassen. Läuft es dumm, kannst du dann die Leisten auf eigene Kosten erneuern.
Was steht im Mietvertrag....? Könnte sein dass, wenn Du die Wohnung verlässt, den alten Zustand wieder herstellen musst! Sprich mit Deinem Vermieter darüber
Genau so ist es bei mir auch, aber die sehen halt trotzdem nicht schön aus... aber um den Geschmack muss man jetzt nicht streiten. Mir gehts darum ob ich die wieder zurückversetzen muss oder ob das bleiben kann.