Ich möchte Bafög beantragen, aber Vater zahlt keinen Unterhalt - mache ich ihm durch meinen Antrag Probleme?
Ich bin Studentin (19) und möchte Bafög beantragen. Meine Eltern leben seit meiner Geburt getrennt, Unterhalt zahlt mein Vater schon lange nicht mehr. Er verdient nicht viel und wir beide, meine Mutter und ich, möchten ihn nicht rechtlich belasten. Hilfe beim Unterhalt vom Staat gibt es meines Wissens nur für Kinder bis 12 Jahre.
In dem Bafögantrag müssen nun natürlich Daten über Unterhalt und Familiensituation etc. angegeben werden, jetzt möchte ich wissen, ob mein Vater eventuell durch diese Angaben Probleme bekommen könnte? Immerhin sind es über 500 Euro, die mir fehlen, aber eigentlich zustehen. Mein Studium ist mit über 500Euro/Monat sehr teuer und ich möchte meiner Mutter nicht so sehr zur Last fallen finanziell.
Ich weiß es steht mir zu und er ist dazu verpflichtet, trotzdem soll er keine Probleme bekommen. Er hat privat zu viel um die Ohren, als dass er noch zusätzlich arbeiten kann. Und er müsste eigentlich bei zwei Kindern bei verschiedenen Müttern Unterhalt zahlen, also ist schon alles viel. Er verdient nur um die 1300 Netto, glaub ich.
7 Antworten
Dein Vater ist zur Angabe verpflichtet! Wenn er genug verdient, muss er Dich unterstützen - so oder so. Wenn nicht, bekommst du Bafög.
Im Rahmen eines Bafögantrages muß Dein Vater, ebenso wie Deine Mutter, das Einkommen offenlegen.
Allerdings dürfte Dein Unterhaltsanspruch nach den Bafögrichtlinien deutlich geringer liegen als Du denkst.
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bedarf.html
Und für Deine Unterhaltsberechnung ist Dein dem Anschein nach kostenpflichtiges Studium irrelevant.
Welchen Wert hast Du der DD-Tabelle entnommen? 1000 Euro?
Ganz ehrlich:
Einen ähnlichen Vater habe ich auch.
Nur mit der kleinen Modifikation dass meiner auch gar nicht zahlen will, praktisch schon seit meiner Geburt! :-D
Wie habe ich das nun praktisch gemacht?
Ganz einfach:
Du brauchst ja für Bafög deine ausgefüllten unterlagen, Einkommensunterlagen von Mutter sowie von Vater.
Ich habe bei meinen widerwilligen Vater einfach den auszufüllenden Bafögteil für den Vater ihm einfach per Einschreiben mit Rückschein geschickt, ein schönes kleines Briefchen dazu dass ich, insofern er es bis in 2 Wochen nicht zurückgeschickt hat, davon ausgehe dass er schlicht nicht will und das so dem Bafägamt auch mitteile.
Achja, und dass natürlich nch Kopien von Arbeitsunterlagen, Hartz4-Bescheid, etc. halt Einkommensnachweise dabei sein müssen.
Teilweise hat das auch gewirkt, die ersten male kam der Kram dann tatsächlich ausgefüllt zurück.
Dann alles beim Bafägamt abgegeben wie normal.
Andererseits ollte er nach den ersten paar Malen nicht mehr und hat die 14 Tage verstreichen lasen ohne zu reagieren.
Dann eben alles bis auf den teil vom Vater abgegeben.
Dem Bafägtyp die Situation erklärt mit dem Schreiben an den Papa und dass er nicht reagiert und als beweis ne Kopie vom Brief und vom Rückschein beigefügt.
Die Unterlagen von Papa zu besorgen, diese Aufgabe ist in dem moment zu einem Problem vom Bafägamt geworden, nicht mehr mein Problem.
Bafög gabs dann früher oder später problemlos.
Ohne jetzt böse klingen zu wollen, aber man merkt dass du eine Frau bist; ein wenig zu gutherzig für die Realität.
Dass dein Vater ausser dir noch 2 Kinder oder mehr gemacht hat, für die er ebenso Unterhalt zahlen müsste, aber sich hinten und vorne nicht leisten kann, ist seine eigene Schuld.
Niemand ist gezwungen, mit anderen Leuten Sex zu haben und Kinder zu produzieren. War seine eigene Entscheidung und eigene Schuld.
Schön dass du dir so Kummer um die Probleme deines Vaters machst, aber bedenke auch dass er für dich gerade ebenso Probleme macht.
Nen Vordruck auszufüllen dürfte ja wohl nicht schwer sein, oder?
Und Probleme kriegt er sicher auch nicht, in diesem land gibt es leider lächerlich hohe Freibeträge die er verdienen darf bevor man ihm auch nur einen Cent für Unterhalt und Co. abnehmen kann.
Andernfalls hätte ich meinen Vater schon längst auf den seite Jahrzehnten nicht gezahlten Unterhalt verklagt! :-D
Im Ernst: Schick ihm einfach den auszufüllenden Kram per "Einschreiben mit Rückschein" (zwecks Beweispflicht) und was auch immer er dann liefert oder auch nicht, gibste ab, erklärst dem bafögamt die Geschichte und zeigst den Rückschein vor, damit die Wissen dass du es ihm auch wirklich geschickt hast.
Um den Rest kümmert sich dann schon das Bafögamt selbst. :-)
Wenn dein Vater keinen Unterhalt an deine Mutter zahlen musste, weil er zu wenig verdient hat, so hast du als Studentin erst recht keinen Anspruch auf Unterhalt von ihm - denn
- du zählst nicht mehr als "privilegiertes" Kind, was bedeutet:
- sein "Selbstbehalt" dir gegenüber liegt dann um vieles höher (1300 Euro)....
- und falls er noch andere Unterhaltsverpflichtungen hätte, hätten diese dann Vorrang vor deinen ....
Deinem Vater würde also durch seine Angaben kein "Nachteil" entstehen.
Um überhaupt BAföG-Leistungen beziehen zu können, musst du nachweisen, wie viel bzw. wenig deine Eltern verdienen. Dazu gibt es das entsprechende Formblatt, das deine Eltern jeweils dazu ausfüllen müssen.
Sende dies deinem Vater zu mit der Bitte, es dir mit den dazu benötigten Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist zurück zu senden (oder direkt an das BAföG-Amt zu senden). - Je eher er reagiert, desto schneller kann dein BAföG-Antrag bearbeitet werden.....
Diese Aufforderung solltest du am besten als Einschreiben verschicken, um einen Nachweis darüber zu haben - denn wenn der Vater nicht reagieren würde, könntest du ggf. "Vorausleistungen" beantragen (und sich das BAföG-Amt müsste sich ggf. selbst mit dem Vater auseinander setzen ...)
Bafög hat nichts mit der Düsseldorfer Tabelle zu tun. Selbstbehalt des alleinstehenden Vaters(auch der alleinstehenden Mutter) ist für Bafög 1145,- €, gemäß der Düsseld. Tabelle 1300,-€. Je nach Konstellation gelten verschiedene Beträge.Vom übersteigenden Betrag müßte der Vater/die Mutter die Hälfte an Unterhalt bezahlen. Bedarf Student mit eig. Wohnung im Bafög 649,-€, lt. DT 735,-€. Bedarf Student ohne eig. Wohnung im Bafög 451,-€. Jedenfalls ist es unumgänglich, dass beide Elternteile ihr Einkommen offenlegen. Eine große Belastung wird sich für den Vater ja wohl nicht ergeben, wenn er so wenig verdient.
Der Vater müßte bei einem Nettoeinkommen von 1300,-€ also ca. 75,-€ Unterhalt zahlen gemäß Bafög-Recht. Du könntest darauf natürlich verzichten, wenn Du ihn nicht belasten willst.
Nach DT müßte er gar nichts bezahlen wegen dem Selbstbehalt.
Den Wert habe ich aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen. Klar variiert das, aber irgendwo macht der Wert schon Sinn bei Kindern ab 18 :)