Ich habe Schuhe verkauft und die haben anscheinend ein Kratzer an der Seite wo mir nicht aufgefallen ist über ebay verkauft muss ich die Schuhe zurück nehmen?
Ich hab darunter geschrieben das des ein Privatverkauf ist und ich keine Garantie gewährleisten kann. Wer ist hier im Recht?
6 Antworten
Sie können als privater Verkäufer zwar die Gewährleistung (nicht Garantie - die gibt nur der Hersteller) ausschließen, das entbindet Sie allerdings nicht von der Pflicht, dass der Artikel wie beschrieben zu sein hat. Ohne genaue Kenntnis über Ihre Beschreibung lässt sich daher wenig zu sagen.
Kannst Du nachweisen, wann der Kratzer entstanden ist? Durch Fotos evtl.?
Davon wird es vermutlich abhängen, wer Recht hat.
Deshalb grundsätzlich jedes Detail fotografieren und die Bilder z. B. bei Ebay alle reinstellen!
Wenn die Ware Gebrauchsspuren aufweist, ist die Zustandsangabe unrichtig bzw. die Beschreibung ggfs. irreführend gewesen. Ein Kratzer ist ein Sachmangel, und der wird durch einen Gewährleistungsausschluss nicht tangiert. Bleibt nur Rückabwicklung oder Preisminderung (falls das der Käufer akzeptiertz)
Und als was hast du sie dann verkauft? Als neu oder neuwertig?
Neuwertig
Das ist dann m.E. auch falsch. Getragen ist nicht neuwertig, soweit ich die Kategorisierung von Ebay korrekt in Erinnerung habe. Die Ware hätte als "Gebraucht" eingestellt werden müssen - zumindest dann, wenn sie offenbar Gebrauchsspuren aufweist.
Als was hast du sie verkauft? Neu oder Gebraucht oder Neuwertig?
- Neu / Neuwertig > du musst die Ware so liefern wie beschrieben, ohne Mängel
- Gebraucht > kann / hat Gebrauchsspuren
Ansonsten wird es schwer werden für den Käufer da was geltend zu machen.
Es sei denn du hast einen Mängel bewusst verschwiegen.
ch hab darunter geschrieben das des ein Privatverkauf ist und ich keine Garantie gewährleisten kann.
Wann lernt Ihr endlich euch mit der aktuellen Gesetzeslage auseinander zu setzen. Dieser Text hat Rechtlich kaum noch eine beachtung. Korrekt heißt es:
Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.Mehr muss man nicht schreiben. Das umschließt ALLES ein.
Neuwertig
Dann hast du auch solch einen Artikel zu liefern.
Neuwertig bedeutet in solchen Fällen zb., dass die OVP geöffnet wurde oder die Ware ausgepackt, aber sonst keinerlei Mängel vorweisen als wenn man diese im Laden gekauft hätte.
In diesem Fall hast du einen Mängel nicht angegeben und die Ware als "quasi Neu" verkauft. Somit bist du in der Pflicht die Mängel entweder zu beheben, eine Preisminderung oder den Artikel zurück zu nehmen.
Du hast die Ware als neuwertig beschrieben. Die Schuhe haben aber einen Kratzer.
Damit entsprechen sie nicht der vertraglichen Vereinbarung.
Der Käufer ist im Recht.
Ja aber ich hatte gesagt gehabt das ich die mal ein tag anhatte