Ebay Kleinanzeigen, Käufer macht nach 2 Monaten Stress?
Hallo, habe vor 2 Monaten Felgen über Kleinanzeigen verkauft. Nun meldet sich der Käufer und droht mit einem Rechtsanwalt, da die Felgen nicht der Beschreibung entsprechen. Die hinteren Reifen wären so alt das man sie nicht mehr fahren sollte (Das MHD bei Reifen ist jedoch ein Richtwert). Die Kratzer könnten nicht behoben werden usw. Da ich nichts von "Privatverkauf, keine Garantie oder Gewährleistung" unter die Anzeige geschrieben habe bin ich mir nun nicht sicher was der Käufer machen kann. Zufällig ist der Schwiegervater auch noch Rechtsanwalt, also alles ein wenig komisch und nach gut 2 Monaten nach dem Kauf so einen terror zu machen ist in meinen Augen ein wenig spät. Wenn man Felgen für 600€ kauft schaut man sich das doch direkt bei erhalt an?! Was habe ich denn zu befürhten oder ist das alles nur heiße Luft?
5 Antworten
Der will dir nur Angst machen da kommt nicht hinterher sonst wäre es schon schriftlich bei dir. Also Ruhe bewahren und nicht darauf reagieren.
Alles Heiße Luft. Der hat weder einen Anwalt in der Verwandtschaft, noch irgend welche Ansprüche. Die Felgen hat er gesehen und das DOT Kennzeichen der Reifen sagt das Produktionsdatum.
Bisschen heiße luft
Wenn er die felgen selber gebraucht hat kann er nicht mehr nachweisen das die schäden vor dem kauf schon da waren
Außer die schäden die du selber beschrieben hast
Nur heisse luft. Da du privatman bist gibts kein rückgaberecht.
Bei den Kleinanzeigen entfällt so eine Regelung.
Nein, sie entfällt nicht. Ein Privatverkäufer kann die Gewährleistung ausschliessen, er MUSS es aber auch tun. Tut er es nicht muss er genau wie ein gewerblicher Verkäufer auch bei gebrauchten Artikeln Gewährleistung bieten.
http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/6830-ebay-kleinanzeigen.html#Rechte
Auch bei Verträgen die über eBay Kleinanzeiger geschlossen werdenhaben Sie als Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist das
Fahrrad defekt und der Verkäufer hat nicht darauf hingewiesen, können
Sie ihre Mängelrechte geltend machen. Das Gesetz spricht dabei von
Neulieferung, Reparatur, Wandelung, Minderung oder Schadensersatz.Aber Vorsicht: Wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
Hat er sie bei Dir abgeholt und bar bezahlt? Dann ist alles paletti und Du brauchst nicht mehr zu antworten. Heutzutage hat jeder einen Rechtsanwalt in der Familie...
Per Spedition abholen lassen.. Was ich komisch finde ist das der Käufer sich nach 2 Monaten meldet
Ja, er hat die Ware zeitnah, spätestens innerhalb einer Woche zu prüfen. Wie hat der Käufer denn gezahlt?
Per Paypal auf das Konto meines Freundes.. Habe selbst kein Paypal
Wenn Du Pech hast, meldet er bei PayPal einen abweichenden Artikel. Da das aber bei den Kleinanzeigen war, gibt es dort eigentlich keinen Käuferschutz, wenn, sind das Einzelentscheidungen von PayPal.
Meist wird in so einem Fall ein Gutachten von PP verlangt. Und woher weißt Du dann, dass Deine Felgen begutachtet wurden?
Merke Dir für die Zukunft: nie PayPal anbieten - nur Geld auf Deinem Konto ist sicher.
Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist, gilt diese jedoch auch für Privatverkäufer.