Ich habe Falschgeld eingezahlt was habe ich zu befürchten?

5 Antworten

Hallo,

dir passiert gar nichts. Selbst wenn das falsche 5 Euro wären (was es sicher nicht ist, 5 € Scheine werden kaum gefälscht), wirst du als ZEUGE von der Polizei vernommen, woher du diesen Schein hast.

Hintergrund: Kein Fälscher würde Falschgeld bei der Bank einzahlen, da dieses ja kontrolliert wird. Somit kann davon ausgegangen werden, dass der Einzahler als Zeuge bzw. Geschädigter und nicht als Beschuldigter auftritt.

Also: Alles ist gut:)

Diese Info bedeutet zuerst einmal, dass der Automat nicht zweifelsfrei erkannt hat, das der 5er echt war. Falls er falsch gewesen sein sollte, was ich für ausgeschlossen halte, dann passiert Dir nichts, lediglich den 5er bist Du los. Rechtliche Schritte halte ich für völlig überzogen.

Du hast kein Falschgeld in Umlauf gebracht, sondern zur Echtheitsüberprüfung der Sparkasse übergeben.

Diesen Satz merst Du dir bitte, falls einmal die Frage an Dich gestellt werden sollte.

Gruß Uli

Artus01  28.12.2015, 18:54

Mal davon abgesehen das es sehr wahrscheinlich kein Falschgeld war ist diese Erklärung:

Du hast kein Falschgeld in Umlauf gebracht, sondern zur Echtheitsüberprüfung der Sparkasse übergeben.

ein vollkommener Fehler, den er gibt zu erkennen das der Einzahler bereits Zweifel an der Echtheit des Scheins hatte. Dennoch hat er versucht ihn seinem Konto gutschreiben zu lassen. Es wird ihm zwar nichts passieren, eine unangenehme Befragung und ein Ermittlungsverfahren wegen § 147 StGB könnte aber durchaus die Folge sein.

elektromeister  28.12.2015, 19:03
@Artus01

Wenn ich Geld aus dem Automaten hole, dann kontrolliere ich immer auf die Echtheit, weil ich einmal aus dem Automaten einen falschen 50er bekommen habe.

Da wollte die Bank auch nichts ersetzen und behauptete das könne nicht sein. Schön, dass ich einen Zeugen für die Abhebung hatte und der konnte auch noch betätigen, dass ich gleich in der Bank reklamiert hatte.

Also gehe ich davon aus, die Bank bringt bewust Falschgelt in Umlauf. Die werden jedoch nie in Regreß genommen. Ist ja nur das Pech des Verbrauchers.

Aber in der Frage wurde ja bereits darauf hingewiesen. Das Unwissenheit bestand. Diese Unwissenheit nutzt Dir als Verbraucher gar nichts, weil die Ermittlungsbehörden immer von Vorsatz im Geldverkehr ausgehen.

Deshalb der Satz. Ich habe das Geld zur Überprüfung gegeben.

Artus01  28.12.2015, 19:19
@elektromeister

Nein, genau dieser Satz ist ein klassisches Beispiel dafür wie man sich durch eine unbedachte Äußerung so richtig reinreiten kann. Es handelt sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt, das sieht man schon daran das es hier um bis zu 5 Jahre geht. Wenn ich den Verdacht habe Falschgeld irgendwo erhalten zu haben muß ich dieses bei der Polizei, nicht bei der Spaßkasse, prüfen lassen und darf nicht versuchen ihn anderweitig loszuwerden.

Nicht umsonst raten Rechtsanwälte grundsätzlich dazu keine Aussagen zu machen, weil viele gar nicht merken wie sie sich immer weiter reinreiten. Letztlich ist es immer noch so das der Staatsanwalt vor Gericht beweisen muß das ich von dem Falschgeld wußte, mit der von Dir vorgeschlagenen Aussage hat er schon ein gutes Stück Arbeit gespart.

elektromeister  28.12.2015, 19:30
@Artus01

may be. auch ich kann ja noch was dazulernen.

Artus01  28.12.2015, 19:51
@elektromeister

Ist doch ok. Es ging mir in der Hauptsache darum aufzuzeigen wie schnell man sich durch eine, wenn auch möglicherweise ehrliche, Aussage in arge Bedrängnis bringen kann. Das gilt auch für zahlreiche andere Fälle.

furbo  28.12.2015, 19:03

Mit dem empfohlenen Satz kann man dir erfolgreich den Vorsatz unterstellen, der geradewegs ins Gefängnis führt.

Das hat nicht unbedingt was zu sagen. Muss nicht gefälscht sein. Hatte ich auch schon. Es ist nichts passiert allerdings war es auch nicht gefälscht wie sich nachher rausstellte.

Das kommt öfter vor zb. wen die scheine stark zerknittert oder verschmutzt sind kein Grund zur sorge.

Das hat nicht damit zu tun das er geknitt war oder so da passieren sowelche Fehler nicht aber Unwissenheit schützt ja nicht aber da du 14 bist brauchst du dir nicht so die Sorgen machen