Ich habe einen Bausparvertrag geerbt und mir auszahlen lassen. Muss ich die Zinsen beim Lohnsteuerjahresausgleich mit angeben?

6 Antworten

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Meinst Du die Zinsen, die auf dem Bspv verbucht wurden BEVOR er auf Dich umgeschrieben wurden ?

Nein, die hat ja noch der Erblasser bekommen und nicht Du.

Die Zinsen DANACH mußt Du versteuern. Da gibt es allerdings einen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge (800€)

Da Du so fragst, ist anzunehmen, daß Du keine hohen Kapitalerträge hast, also den Freibetrag von 800 nicht übersteigst.


bellaswancullen 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 09:44

vielen dank!

Bis zum  Tod angefallene Zinsen sind durch den Erblasser zu versteuern, was danach angefallen ist durch sie. Die Steuerpflicht des Erblasser haben sie natürlich auch geerbt, so das sie ggf. eine Steuererkklärung für den Erblasser abgeben müssen.

Solange es nur um die Steuerpflicht als solches und nicht um Gestaltungsmöglichkeiten geht, können sie übrigens beim zuständigen Finanzamt nachfragen.

Nur wenn sie über dem Sparerfreibetrag liegen. Solltest du allerdings Kapitalertragssteuer darauf bezahlt haben, füll auf jeden Fall die entsprechende Anlage aus.

Wenn dafür Zinsen gezahlt wurden, wurden sie an den Erblasser gezahlt.

Du machst keinen Lohnsteuerjahresausgleich. Das macht der Arbeitgeber.