Ist es möglich, einen Bausparvertrag an jemand anderen zu überschreiben?
Ist es möglich, dass man seinen Bausparvertrag an jemand anderen überschreibt, wenn man selbst zu dem Schluss kommt, dass man nicht bauen möchte? Oder muss man den Vertrag einfach bis Laufzeitende behalten und ihn sich dann auszahlen lassen?
10 Antworten
Ja, das ist möglich und auch keine schlechte Idee, weil man das günstige Bauspardarlehen, das einem beim Bausparer zusteht, nicht verliert. Soweit ich weiß ist es kein Problem, den Bausparvertrag an Angehörige weiterzugeben. Bei außenstehenden Dritten kommt es auf die Bausparkasse an. In solchen Fällen sollte man sich dort beraten lassen.
Ja, kann überschrieben werden! Die Wüstenrot beispielsweise macht das für die geringe Gebühr von 1000 EUR (in Worten: eintausend) bei nicht Angehörigen und nur noch für 300 EUR (dreihundert) bei Angehörigen. Leider kein Scherz!!
- Bausparverträge können normalerweise nur innerhalb der Familie übertragen werden.
- Auch wenn du nicht bauen willst, kann es sinnvoll sein, den Bausparvertrag zu besparen, nach 7 Jahren kannst du mit deinem Geld, inklusive der Wohnungsbauprämie alles machen, du musst das Geld nicht zum Bauen nützen.
- Frage einmal nach, ob du einen Tarif hast, der höhere Guthabenszinsen hat, wenn man auf das Darlehen verzichtet. Es könnte sein, dass du im Moment keine höherverzinsten Geldanlagen findest.
- Wenn du früher an dein Geld willst, kannst du die Bausparsumme reduzieren (Gebühren!) und früher an dein Geld - wenn du keine Wohnungsbauprämie bekommen hast, ohne großen Verlust - außer du musst auf eine Höherverzinsung verzichten
Du kannst den Bausparvertrag natürlich überschreiben/verkaufen. Allerdings können dann bestimmte Zuschüsse aus öffentlichen Geldern von dir zurückverlangt werden.
Andere Möglichkeiten:
Bausparsumme heruntersetzen, sodass du nichts mehr einzahlen musst. (Würde ich dir empfehlen.)
"Kündigen" mit finanziellem Verlust.
Es gibt "k e i n e" Ansparverpflichtung beim Bausparvertrag!. Er kann den einfach nur ruhen lassen und die sieben Jahre abwarten. Er braucht nicht einmal die Bausparkasse darüber informieren!!! Alles weitere kostet Gebühren!!!
Nach Ende der Laufzeit (7 Jahre oder die maximale Bewertungszahl) ist es nicht mehr zweckgebunden. Dann kannst du mit dem Geld machen, was du willst.
Zweckgebunden ist es nur, wenn du Kredite aufnimmst (über deinen Bausparvertrag) oder es während der Laufzeit in Anspruch nimmst (dann musst du die Prämien an den Staat zurück zahlen).