Bausparvertrag LBS wurde vor Hochzeit geschlossen, jetzt will Sparkasse nicht auszahlen ohne Unterschriften beider Ehegatten. Geht das?
Vor einigen Monaten haben meine Frau und ich geheiratet. Schon vor vielen Jahren hatte sie auf ihren Namen einen Bausparvertrag bei der Sparkasse (LBS) abgeschlossen. Der Bausparvertrag ist inzwischen bereits komplett vollgespart und da Geld benötigt wird, wollte sie sich das Guthaben auszahlen lassen, den Vertrag also auflösen. Sollte ja ohne weiteres möglich sein, zumindest kenne ich das von der VR Bank (Schwäbisch Hall) so. Nun stellt sich jedoch die Sparkasse quer und will das Geld nicht auszahlen, solange die nicht zusätzlich von mir eine Unterschrift und meine Steuer-ID vorliegen haben. Ich habe weder mit dem Bausparvertrag noch mit der Bausparkasse oder der Bank irgendwas zu tun, alleine meine Frau ist zugriffsberechtigt auf das Konto und den Bausparvertrag. Sind solche Geschäftsmethoden rechtens? Darf die Bank einfach ohne Begründung alle möglichen Daten des nichtszugriffsberechtigten Ehegatten einfordern und bei Nichtvorlegen dieser Daten eine Auszahlung verweigern?
1 Antwort
Ich denke es wird dort nicht einfach um den Bausparvertrag an sich gehen.
Deine Frau hat dort einen Freistellungsauftrag erteilt für sich allein, sobald ihr heiratet seid ihr zusammenveranlagt bei den Steuern. D.h. bei einem Freistellungsauftrag musst du mit unterschreiben. Das Problem wird jetzt sein, dass sie entweder den Freistellungsauftrag löschen müssen wenn du nicht kommst und ihr dann zu viele Steuern zahlt oder eben du kommst vorbei unterschreibst und ihr zahlt weniger bzw. keine Steuern. Das ist nett von der Bausparkasse euch das zu sagen dazu sind die nciht verpflichtet. Daraus habt allein ihr einen Vorteil.
Und für Freistellungsaufträge benötigt man immer die Steueridentifikationsnummer.