Bringt es was einen Spanner anzuzeigen?
Hallo zusammen, ein Spanner hat mich beim Duschen durch das Badfenster beobachtet. Er ist dabei wahrscheinlich auf einen Stuhl gestiegen um besser spannen zu können. Was ich so im Internet gelesen habe, ist das Spannen nicht strafbar, solange er keine Aufnahmen von mir gemacht hat (hat er laut Polizei auch nicht). Kann ich diesen Kerl irgendwie trotzdem anzeigen oder bringt das alles nichts??? Danke für eure Hilfe!!!
12 Antworten
Das Problem bei einer Strafanzeige wäre wohl, dass eine wirkliche Begründung fehlt. Der "Kerl" müsste sich wegen irgendwas strafbar gemacht haben und strafbar gemacht hat er sich, wenn ein Delikt aus dem Strafgesetzbuch verwirklicht.
Das Delikt "Spannen" kann ich dort finden, am nähsten ist wohl § 238 StGB (Die Nachstellung) dadran. Aber eine Nachstellung (auch Stalking genannt) geht wohl über ein einmaliges ins Fenster gucken hinaus.
Natürlich könnten Sie trotzdem zur Polizei gehen und den Vorfall melden, aber anscheinend weiß die Polizei ja bereits dadrüber, da er der "Spanner" laut Polizei keine Aufnahmen gemacht hätte.
Deine rechtliche Würdigung stimmt. Allerdings würde ich es trotzdem zur "Anzeige" bringen. Die Polizei ist immer namentlich an solche Personen interessiert. Heute Spanner und morgen.... ?
wenn du dich belästigt fühlst oder du angst haben musst das er dir näher kommt dich anfasst etc dann kannst du ihn sicher anzeigen, bringt nicht viel erstmal aber wenn er dann was tut haste was in der hand und kannst ausserdem sofort eine verfügung am gericht machen das er sich dir auf so und so viel meter nich nähern darf!
ausserdem bekommt er dadurch(bekommt dann ja ein schreiben, wenns auch nur eins vom anwalt ist wo du nur hingehst) vielleicht angst vor weiterem und lässt es!
Ich denke, dass eine Anzeige eigentlich nichts bringt. Einzige Ausnahme: du weißt, wer es ist, z.B. ein ganz bestimmter Nachbar. Dann würd ich zur Polizei gehen und wenigstens diesen 'Vorfall' dort vortragen. Wer weiß, ob andere Frauen vor dir o. nach dir mit eben dem Typen dieselben Erfahrungen gemacht haben - dann isses gut, wenn die Polizei davon Kenntnis hat und evtl. einen entsprechenden Besuch bei dem 'herrn' abstattet. Ansonsten: Vorhang/Folie nutzen, bzw. den Tipp von @newcomer nutzen!
Danke für die schnellen Antworten. Hört sich ja alles nicht so gut an :-( Hab ich mir aber schon gedacht ^^ Kann ich eigentlich den Namen und die Adresse des Mannes bei der Polizei erfragen oder dürfen die mit diesen nicht nennen, wenn ich ihn nicht anzeigen will???