Muss ich meiner Vermieterin meine Personalausweisnummer geben für irgendein Amt?
Muss ich sie ihr geben oder kann ich auch sagen wenn das Amt was will soll es mich anschreiben?!?ich beziehe weder Unterstützung noch bin ich im mietrückstand.deswegen frag ich mich für was Sie des will.
9 Antworten
Ich kann nur raten, aber ich vermute, dass sie die benötigt, weil seit dem 01.11.15 ein neues Meldegesetz gilt. Der Vermieter muss dem ein- und ausziehenden Mieter eine Meldebescheinigung ausstellen. Der Vermieter kann seine Erklärung auch elektronisch der Meldebehörde mitteilen. Ich vermute mal, dass sie dazu dein BPA-Nr. braucht. Das ist übrigens keine Schikane oder Gemeinheit des Vermieters, sondern für den Vermieter mit einem erheblichen Bußgeld verbunden, wenn er dieser Meldepflicht nicht innerhalb von 2 Wochen nachkommt.
Wie gesagt, das ist meine Vermutung. Auf alle Fälle mit dem Vermieter sprechen.
Nein, kein Tippfehler! (oder meintest du den vorherigen Tippfehler, den ich bereits ausgebügelt hab?)
http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/meldegesetz-aenderung\_idesk\_PI9865\_HI3200609.html
Ich weiß natürlich nicht, ob die BPA-Nr. hierfür notwendig ist, das war eine Vermutung. Ich kann es mir aber vorstellen, wenn der Vermieter die Bestätigung auch online tätigen kann.
Hätte mein Chef mich auf diese Änderung nicht aufmerksam gemacht, wäre das gnadenlos an mir vorbeigegangen. :-)
Ich meinte den vorherigen, gerade noch ausgebügelten;-)
Laut § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) ist lediglich Name und Vorname für diese Bestätigung erforderlich.
Da Du nicht im Mietrückstand bist, nehme ich an, dass Du nicht erst am 1.11. eingezogen bist.
Seit 1.11. gibt es das neue Meldegesetz. Natürlich kann es sein, dass da jetzt noch große Verunsicherung herrscht. Jedoch ist es so, dass das Gesetz nur für Mieter gilt, die ab 1.11.2015 eine neue Wohnung bezogen haben. Allerdings ist auch da die Personalausweisnummer nicht notwendig.
Für Vermieter macht es nur Sinn, sich die Personalausweisnummer oder Passnummer zu notieren, wenn es sich um Leute handelt, die einen ausländischen Pass haben und bei denen Gefahr besteht, dass sie plötzlich das Land verlassen und Schulden hinterlassen.
Um Deutsche entsprechend zu verfolgen, ist die Ausweisnummer nicht notwendig. Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, für welches Amt die Vermieterin die Nummer braucht.
Andererseits: Was spricht dagegen, sie mal eben abschreiben zu lassen. Sie kann keinen Missbrauch damit betreiben.
Du musst dir das nicht geben.
Wenn Du die Frage Deiner Vermieterin genauso wiederholen würdest, wie diese Dir gestellt wurde, dann könnte sicher Jemand etwas Genaueres sagen. Frag Deine Vermieterin einfach mal direkt für welches Amt Sie diese Infos braucht.
Das ist ihre Anmerkung gewesen.für irgendein Amt...sie wollte im Laufe des Nachmittags nochmal hochkommen,da sie unten ein Geschäft hat und dann werd ich sie mal genauer fragen
Deine PA-Nummer hat deine Vermieterin nicht zu interessieren. Auch nicht zum Ausfüllen der Vermieterbescheinigung bei einem Umzug. Wenn eine Institution die haben will aus berechtigtem Grund, werden die sich selbst an dich wenden.
Seit dem o1.11.15, war sicher ein Tippfehler.
Die PA-Nummer ist für die Wohnungsgeberbestätigung, wie das heißt, nicht notwendig. Nur Name und Vorname der meldepflichtigen Person(en).