Ich hab in 2 Wochen eine UstSonderprüfung.Ich befürchte das meine miserable Buchführung ohne Steuerberater zu einer Hinzuschätzung führt.Auch eine Strafe?
2 Antworten
bei der Umsatzsteuer ist das Finanzamt noch etwas humorloser als üblich ....
wenn der Sonderprüfer nachweisen kann, dass die Umsatzsteuer bewußt (!!) falsch abgegeben worden ist, wird die Angelegenheit sicher an die BuStra weitergegeben. auch ab einer gewissen Summe (die ich leider nicht kenne) muss er die Angelegenheit weitergeben.
erfahrungsgemäß sind die Prüfer recht flott mit der Weitergabe an die BuStra, ich hatte aber auch bereits Fälle, in denen die BuStra nicht tätig war, der Fall wurde halt vorsorglich gemeldet.
Bei einer Umsatzsteuer- Sonderprüfung wird nur geprüft, ob z. B. für die Vorsteuern ordnungsmäßige Belege vorliegen und ob die Umsätze mit dem richtigen Steuersatz versteuert wurden.
Und egal, wie "miserabel" Deine Buchführung ist: Wenn der Prüfer von der Buchführung in angemessener Zeit zu den Belegen kommen kann und wenn die Aufzeichnungen vollständig sind, musst Du keine Angst haben.
Aber ab einer bestimmten Betriebsgröße solltest Du die Kosten für einen Steuerberater nicht scheuen.