Darf in Deutschland die Buchführung nur auf Deutsch abgefasst werden?
Laut GoBs muss ein Sachverständiger Dritter die Buchführung ja verstehen können, heißt das etwa das in Deutschland die Buchführung nur in Deutsch abgefasst werden darf? Kann ja prinzipiell nicht davon ausgehen, dass von demjenigen noch eine Fremdsprache beherrscht wird oder?
3 Antworten
Unsere Amtssprache ist Deutsch. Wenn die Buchführung in einer anderen Sprache wäre, könnten die Finanzbehörden keine Steuerprüfung ohne vereidigten Dolmetscher/Übersetzer vornehmen. Die Kosten müßte der Steuerzahler bezahlen. Das wäre immens teuer. Das ist jedoch nicht erlaubt.
Deshalb MUSS die Buchführung auf Deutsch sein, damit sie von den zuständigen Beamten problemslos geprüft werden kann.
Hm - danke für die Info!
Ja, das ist in der Buchführungspflicht verankert: Die Buchführung muss in deutscher Sprache und in Euro abgefasst werden.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 146 Abs. 3 AO:
Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind in
einer lebenden Sprache vorzunehmen. Wird eine andere als die deutsche
Sprache verwendet, so kann die Finanzbehörde Übersetzungen verlangen.
Nein, man muss nur ggf. eine Übersetzung liefern:
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 146 Abs. 3 AO:
Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind in
einer lebenden Sprache vorzunehmen. Wird eine andere als die deutsche
Sprache verwendet, so kann die Finanzbehörde Übersetzungen verlangen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 146 Abs. 3 AO:
Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache vorzunehmen. Wird eine andere als die deutsche Sprache verwendet, so kann die Finanzbehörde Übersetzungen verlangen.
Deshalb muss in diesem Fall Deine Antwort verkehrt sein.