Ich bin schwerbehindert und schreibe gerade Bewerbungen, soll ich meine SB angeben?

12 Antworten

Ich würde auf keinen Fall nur den Schwerbehindertenausweis (in Kopie) hinschicken.

Du hast deine Behinderung doch eigentlich schon sehr gut ausgedrückt. Ich würde es nur etwas umstellen, so etwa:

" Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich Hörgeräte trage, damit aber sehr gut zurecht komme." Und jetzt kannst du evtl. noch weiter ausführen, falls du es musst - ich kenne mich da gesetzlich nicht aus. Könntest es in etwa so formulieren:

"Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich Hörgeräte trage, damit aber sehr gut zurecht komme.

Aufgrund dieses kleinen Handicaps besitze ich einen Schwerbehindertenausweis. Ich bin durch die Hörgeräte selbstverständlich auch jeder kommunikativen Situation gewachsen und würde mich sehr freuen, wenSie sich davon überzeugen möchten und mich zu einem persönlichen Gespräch einladen.

Mit freundlichen Grüßen..."

ahoi1  11.11.2012, 00:36

Wenn es nicht total "verboten" ist, würde ich mich auf jeden Fall auch bei anderen Firmen bewerben, ohne auf meine Behinderung hinzuweisen.

Man soll dich ruhig einladen, und sich dann ohne Vorbehalte und Vorurteile ein Bild von dir machen, als Mensch und Arbeitnehmer . Alles Gute!

LeMax 
Beitragsersteller
 11.11.2012, 00:39
@ahoi1

Danke ahoi1

Anton96  18.11.2012, 18:24
@ahoi1

Ich sehe das wie du.

Es ist nicht Verboten im Bewerbungsschreiben nicht aus das vorliegen einer Schwerbehinderung zu verweisen. Anders als manch andere Zeitgenosse sehe ich darin keine verwerfliche Tat, ein Bewerbungsschreiben ist nichts anderes als eine Werbung in eigenen Person und wie bekannt sein dürfte werden in der Werbung regelmäßig keine Nachteile genannt. Beim Bewerbungsgespräch sollte man dann allerdings schon seine Behinderung thematisieren, es kommt nicht gut erst nachdem der Arbeitsvertrag unter Dach und Fach ist mit der Behinderung zu kommen, das kann dazu führen das man die Probezeit nicht übersteht.

ahoi1  19.11.2012, 00:17
@Anton96

Danke für deine zusätzliche Anmerkung. LG!

Chribie1  08.04.2017, 17:01
@ahoi1

mach das!

Aus eigener Erfahrung sage ich dir - Mache erst Angaben zu einer Behinderung, wenn du danach gefragt wirst oder verpflichtet bist es anzugeben... also frühestens bei einem Bewerbungsgespräch oder in einem Personalbogen und nur, wenn danach gefragt wird.

Wer so etwas schon im Bewerbungsschreiben angibt, der landet mit Hoher Wahrscheinlichkeit auf dem Stapel mit den Absagen. Allerdings - wer es zulässig verschweigt, der hat auch keinen Anspruch auf die 5 Tage mehr Urlaub, der Verzicht auf Mehrarbeit und die verlängerte Kündigungsfrist von mindestens 4 Woche auch in der Probezeit - das hat man dann erst, wenn der Arbeitgeber über die Behinderung informiert wird - was man frühestens nach der Probezeit machen sollte wenn es zulässig verschwiegen werden durfte.

Ich habe selbst einen GdB von 70 durch eine besonderst schwere Form von Diabetes Typ II und Herz-Kreislauferkrankung und in meinen 46 Jahren hat sich herauskristallisiert, dass man schweigt wenn es zulässig ist um den Job zu bekommen. Wird man darauf angesprochen, kann man immer noch seine Argumente vorbringen.

Wenn du angibst, dass du schwerbehindert bist, solltest du auch eine Kopie deines Ausweises beilegen. Ob du deine Behinderung angeben solltest, hängt davon ab, ob sie vom Personalchef als Defizit wahrgenommen werden könnte. Ich meine damit nicht allgemeine Vorurteile, sondern mögliche arbeitsrelevante Nachteile. Könnte er z.B. befürchten, dass du durch deine Behinderung in der Ausbübung des Berufs eingeschränkt bist? Wenn du eher zuversichtlich bist, davon überzeugt bist, dass deine Behinderung kein Problem darstellt und auch in der Lage bist, das zu argumentieren (am besten schreibst du dein Argument dann gleich ins Bewerbungsschreiben), kann es sich durchaus lohnen, das zu erwähnen- denn einige Unternehmen und viele öffentlichen Stellen geben an, dass sie bei gleicher Qualifikation schwerbehinderte Bewerber bevorzugen.

LeMax 
Beitragsersteller
 11.11.2012, 00:27

Danke Deine Kommentar, aber wie soll ich bitte es formulieren? Können Sie mir bitte da ein paar Tipps geben?

Albatroesser  11.11.2012, 01:51
@LeMax

du könntest in deinem Lebenslauf unter der Rubrik Besonderheiten schreiben "Schwerbehindertenausweis aufgrund von XY, was mich aber (dank meiner Hörgeräte) in keinster Weise bei der Ausübung der Bürotätigkeit hindern würde/ in keinster Weise einschränkt"

wenn du möchtest, kannst du auch in dein Bewerbungsschreiben direkt schreiben: Ich freue mich, dass Sie Schwerbehindert bevorzugen, ich selbst habe eine Behinderung von 80%, die mich aber dank meiner Hörgeräte nicht beeinträchtigt" (oder ähnliches).

gerade bei dem Punkt "in keinster Weise" solltest du halt überlegen, ob das wirklich stimmt und wenn nicht, es vllt durch eine andere Formulierung ersetzen.

Hallo LeMax,

ich fühle mit Dir, denn ich bin ebenso hörbehindert (60%) und weiß, wie schwer s ist, dies in einem Bewerbungsanschreiben mit anzugeben. Da jedoch die Arbeitgeber keine Diskriminierung bei einer Bewerbungsauswahl durchführen dürfen, wir dies aber bei einer Absage nicht mitgeteilt bekommen und somit nicht wissen werden, ob die Behinderung ein Hindernisgrund gewesen war, kann man dagegen schwer angehen.

Wenn Du Dich zu einer Angabe über Deine Behinderung entscheiden solltest, dann lasse gleichzeitig diurchblicken, dass dies in keiner Weise auf die Dir gestellte Aufgabe eine Beeinträchtigung darstellen wird. Bei einem Bewerbungsgespräch ließe sich das einfach unter Beweis stellen.

Natürlich solltest Du das selbst abwägen können, ob die Tätigkeit hauptsächlich mit Dingen zu tun haben wird, bei denen das 'volle' Gehör vonnöten sein wird. Dann solltest Du davon vielleicht Abstand nehmen.

Viel Glück!

MfG Fantho

Warum bewirbst Du dich nicht nicht ohne Hinweis auf die Schwerbehinderung?

Du weisst dass Du eine Behinderung die die angestrebte Tätigkeit nicht behindert gar nicht angeben musst. Wenn Du den Eindruck hast wegen des GdB manchmal gar nicht berücksichtigt zu werden dann reicht es doch wenn Du es z.B. bei einem persönlichen Gespräch mitteilst oder eben erst nach einer Einstellung.

Bei Betrieben mit Betriebsrat oder Personalrat hast Du den Vorteil dass diese bei gleicher Eignung einen Schwerbehinderten bevorzugen (sollten). Da ich aber weiss, dass z.B. der BR fast nie alle Bewerbungen sichtet (sind oft zu viele) und sich auf die Bewerber beschränkt die zu einem Gespräch eingeladen werden, wären Deine Chancen so evtl.etwas besser.

Bei einem persönlichen Gespräch kann sie der potentielle AG ja schon selbst überzeugen dass der GdB Dich nicht bei der Arbeit einschränkt, die MA-Vertretung bekommt die Info der Schwerbehinderung und mancher Betrieb ist gar nicht unglücklich darüber, weil er so seine evtl. Beschäftigungsquote für MA mit GdB besser erfüllen kann.

Viel Glück und schönen Sonntag