Ich bin Hausfrau und könnte auf Honorarbasis in einem Büro arbeiten, ca. 5 Stunden in der Woche. Bin gemeinsam veranlagt, was muss ich dabei beachten?
5 Antworten
Wenn du freiberuflich arbeitest, musst du dich evt. bei der SV des oder der Partner/in abmelden - heisst, eine eigene Sozialversicherungspflicht. Das ist eigentlich kein Problem, denn es gibt recht viele Leute, die freiberuflich im kfm. Bereich tätig sind. Aber: Du musst dich dann selbst krankenversichern + Pflegeversicherung und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen.
Positiv ist es, dass du deine eigene RV damit aufstockst - falls du schon Vorversicherungszeiten hast, kann das wichtig sein, um einmal einen eigenen RV-Anspruch zu haben.
Auf jeden Fall müsst ihr die Einnahmen in der ESt.Erklärung angeben.'
Das muss aber kein Nachteil sein, je nachdem, wie hoch das Einkommen des Partners/der Partnerin ist, können deine Ausgaben u.U. sogar das gemeinsame Einkommen mindern, und damit auch die Steuern.
Am besten, du gehst zu deiner örtlichen RV-Beratung, die gibt es eigentlich in jeder einigermaßen größeren Stadt und besprichst das dort. Die sind in der Regel recht kompetent.
Auf Honorarbasis ist eine Tätigkeit als Bürokraft ist grundsätzlich ausgeschlossen (arbeitnehmerähnliche Beschäftigung).
Das ist eine typische Beschäftigung als Arbeitnehmer und damit voll versicherungspflichtig.
Die steuerliche Komponente spielt hier im Grunde keine Rolle.
das sie ordentliche arbeit leisten . dieser verdienst wird dann am jahresende bei dem lohnsteuerausgleich angegeben. manche erweiten das später auf 20 std als festanstellung .
haben dann eigenes einkommen, erhöhen ihren rentenanspruch und sind glücklich das sie noch gebraucht werden .
Büroarbeit auf Honorarbasis?
Dafür müsstest du dann ein Gewerbe anmelden, sonst ist das nicht möglich.
Das ist eher Schwarzarbeit.
Vieles!
Aber ich schreibe hier keine 20 Seiten Romane.
Stundenlohn sollte nicht unter 30,- € angesetzt werden.