Ich bin Ausländer . Kann ich meine Akte , die beim Ausländerbehörde steht , Entweder persönlich oder durch einen Anwalt anfordern oder aufheben?

1 Antwort

Ja man hat ein Auskunftsrecht gegenüber der Behörde. Ich würde da der Behörde einen Brief schreiben, dass ich Einsicht ein meine Akte nehmen möchte und das sie mit mir bitte einen Termin dafür vereinbaren. Normalerweise wird die Akte aber nicht geschickt, man muss da meist persönlich hingehen.

"Verliere ich damit meinen Aufenthaltstitel ?"

Nein, das wäre rechtwidrig. Einsicht in seine Akte zu nehmen ist ein grundlegendes Verfahrensrecht.