Ich bin Ausländer . Kann ich meine Akte , die beim Ausländerbehörde steht , Entweder persönlich oder durch einen Anwalt anfordern oder aufheben?

1 Antwort

Ja man hat ein Auskunftsrecht gegenüber der Behörde. Ich würde da der Behörde einen Brief schreiben, dass ich Einsicht ein meine Akte nehmen möchte und das sie mit mir bitte einen Termin dafür vereinbaren. Normalerweise wird die Akte aber nicht geschickt, man muss da meist persönlich hingehen.

"Verliere ich damit meinen Aufenthaltstitel ?"

Nein, das wäre rechtwidrig. Einsicht in seine Akte zu nehmen ist ein grundlegendes Verfahrensrecht.

Fapio 
Beitragsersteller
 22.11.2015, 18:51

Vielen Dank . Könne sie mir bitte  bescheid sagen , ob ich diese Akte total aufheben kann und nicht nur Einsicht nehme. Das ist meine Frage und was wird schon dann mit meinem Aufenthaltstitel passieren . Danke 

Eisfuchs0  24.11.2015, 00:07
@Fapio

"Könne sie mir bitte  bescheid sagen , ob ich diese Akte total aufheben kann"

Wenn ich das richtig verstehe, steht in ihrer Akte etwas drin, was falsch ist. Habe ich das so richtig verstanden ?

Wenn das so ist, kann man eine schriftliche Stellungnahme an das Amt schicken mit der Aufforderung, die nicht korrekten Akteneinträge zu ändern oder aus der Akte zu entfernen. Sinnvollerweise lässt man sich bei dem Brief ans Amt helfen, damit der Brief professionell geschrieben ist. Organisationen wie AWO, Caritas und andere bieten kostenlose Unterstützung an. Gut ist es auch, mit einem rechtlich sachkundigen Begleiter das Ausländeramt zu besuchen (Man hat das Recht, einen Begleiter zum Amt mitzubringen)

"Das ist meine Frage und was wird schon dann mit meinem Aufenthaltstitel passieren"

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe.

Wenn in der Akte des Ausländeramtes etwas falsches zu ihrem Nachteil steht, kann das auf ihren Antrag hin geändert oder entfernt werden. Sie können sich durch ihren Antrag nicht verschlechtern. Ihr Aufenthaltsstatus kann sich durch einen Antrag auf Einsicht oder Änderung ihrer Akte beim Ausländeramt nicht verschlechtern.

Wenn allerdings durch falsche Einträge in ihrer Akte ihr Aufenthaltstitel nicht so gut ist wie er rechtlich sein sollte, können sie durch Einsichtsnahme in ihre Akte und einen Antrag auf Änderung der falschen Einträge in ihrer Akte die Vorbedingungen schaffen, einen besseren Aufenthaltstitel zu bekommen. Der muss dann aber wieder schriftlich als neuer Antrag unter Verweis auf die neue Aktenlage beantragt werden. Denn möglicherweise wird dass Ausländeramt nicht von sich aus tätig. Rein rechtlich müsste das Ausländeramt das, aber je nachdem wer da arbeitet wird das aufgrund von Faulheit des zuständigen Mitarbeiters nicht selbständig gemacht.

In ihrem Fall möchte ich ihnen dringend raten, sich bei der Abfassung des Briefes an das Ausländeramt von einer Person mit juristischen Kenntnissen helfen zu lassen und mit fachkundiger Begleitung das Ausländeramt zu besuchen. Falls sie eine Rechtschutzversicherung haben, schalten sie am Besten einen Anwalt mit der Sopezialisierung Aufenhaltsrecht ein. Sonst würde ich mich an Organisationen wie AWO, Caritas oder andere wenden, die bieten oft kostenlose Beratung und Hilfe bei der Formulierung von Briefen an das Ausländeramt an.

Wenn es allerdings ernst wird (was in ihrem Fall nicht zutrifft), zum Beispiel die Ausländerbehörde droht mit Ausweisung sollte man auf jeden Fall einen guten Rechtsanwalt mit dem Fachbereich Aufenthaltsrecht einschalten.