Hundesteuer für Mischlinge

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Verordnung für Listenhunde gelten sowohl für Reinrassige Tiere wie auch für Mischlinge mit Listenhunderassen. D.H. Du zahlts für einen Mischling mit einem Listi genau soviel Steuern wie für einen reinen Listi und Du musst Dich auch genauso an die Vorschriften/Auflagen halten welche für Listenhunde in deinem Bundesland gelten!

Alles was für Listenhunde gilt (heissen Listenhunde - nicht Kampfhunde) gilt auch für Mischlinge dieser Rassen.

Es ist dabei völlig egal, ob es sich dabei um die Steuer oder um den Wesenstest oder sonstige Auflagen handelt.

Natürlich gibt es einige, die ihren Mix nicht als z. B. Staff-Mix sondern als z. B. Boxer-Mix anmelden und somit die normale Steuer zahlen. Wenn dies jedoch rauskommt, dann wird der Hund weg genommen und man muß mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Wenn man einen Listenhund nimmt - egal ob reinrassig oder Mix - dann sollte man sich vorher erkundigen über die Auflagen und diese alle einhalten.

Und glaub mir - es kommt verdammt schnell raus. Es muß nur jemanden einen anzeigen oder es gibt mal eine Beisserei bei dem Dein Hund vielleicht noch nicht mal was dafür kann - aber es kommt zur Anzeige ..... etc.

LG

Dazu musst du mal die Hundeverordnung des Bundeslandes und die Satzung der Stadt oder Gemeinde lesen. Zählen Mischlinge dieser Rasse gem. HuVO ausdrücklich zu den Listenhunden? Regelt die Satzung die Steuer auch ausdrücklich für Mischlinge aus Listenhunden? Wenn nicht, fällt ein Mischling normalerweise unter die normale Hundesteuer.

bei uns in basel sind mischlingshunde die eine hälfte oder auch nur ein viertel listenhund drin haben, einem listenhund gleich gestellt, und es wird dafür die doppelte hundesteuer fällig. zudem muss der halter einen eignungstest ablegen, damit er für einen solchen hund die bewilligung bekommt. wie es in deiner gemeinde aussieht, kannst du bei deiner gemeindeverwaltung nachfragen. die kennen die bestimmungen für deine gemeinde besser als wir hier. jede gemeinde hat da wieder andere bestimmungen.

Kreuzungen aus Listenhunden sind ausdrücklich den Listenhunden gleichgestellt, also wird auch hier die Steuer für Listenhunde fällig. Du kannst aber versuchen, den Hund erstmal als Labrador-Boxer-Mix hust eizutragen.

Lies dazu aber bitte noch einmal die Hundeverordung in deinem Bundesland, die ist überall anders.

shark1940  05.02.2013, 10:33

und genau das würde ich nicht machen.

Sehr viele melden ihren Listi als bla bla bla Boxer-Mix an. Das geht auch ganz einfach, denn keiner will bei der Steueranmeldung den Hund oder Papiere sehen.

Das geht solange gut bis einen irgend jemand anzeigt und das geht oft schneller als man denkt - gerade bei einem Mix der verdammt nach Listi aussieht. Und dann...

Dann geht es nicht nur um die Steuer - man hat ja auch alle anderen Auflagen nicht eingehalten und das heißt - der Hund wird einem weg genommen.

Würdest Du das Risiko eingehen? Ich nicht! Wenn Du auch nicht, dann rate es auch niemanden.

LG

Maro95  06.02.2013, 02:16
@shark1940

Nein, das würde ich nicht eingehen, aber Frage: Woher soll man als Halter oder Außenstehender so genau wissen, was da für Rassen drinstecken? Ist bei vielen Mischlingen doch gar nicht bekannt.