Hund zur Abwehr?
Heyy, Mal angenommen, ich sehe jemanden, der gerade ausgeraubt oder vergewaltigt oder so etwas wird.
Dürfte ich da eigentlich meinen Hund z.b einen Pitbull auf den Angreifer loslassen?
11 Antworten
Nur wenn du dir sicher bist, dass dein Hund zwischen Opfer und Täter unterscheiden kann. Das können noch nicht einmal ausgebildete Polizeihunde. Deshalb werden die in solchen Situationen auch nicht eingesetzt, denn in der Regel stürzen sie sich auf die unterlegene Person und helfen dem Sieger wenn sie nicht genau wissen wie sie sich entscheiden sollen.
Ein nicht zu unterschätzender Punkt, den viele vernachlässigen, weil sie anscheinend glauben, der Hund besäße menschliche Moral- und Ethik-Vorstellungen, ... und sich dann wundern, wenn er sich anders entscheidet, weil er doch nur den Instinkten folgt.
Es kommt in Betracht als Notwehr (Nothilfe) nach § 32 StGB, es darf aber nicht völlig unverhältnismäßig sein, sie muss geboten sein. Wenn also jemand nur geschubst wird und dem Schubser wird der Schenkel abgefleischt, wirst Du kaum mit § 32 StGB davon kommen. Ebenso wenn sich eine andere weit weniger gefährliche, dennoch genauso zuverlässige Maßnahme zur Notwehr auftut.
Es muss also "geboten" sind.
aber von "geboten". ein Hund, der nicht zwischen Täter und Opfer unterscheiden kann, ist es nicht.
Aus der "Gebotenheit" wird mitunter abgeleitet, dass es nicht völlig unverhältnismäßig ist. Krasses Missverhältnis ist eine Gründe, wann Gebotenheit nicht mehr vorliegt.
In welchem juristischen Kommentar finde ich diese Ansicht?
Ich bin mir sicher irgendein Heins wird nen Grund finden, das Tier im Nachhinein einschläfern zu lassen...und wenns nur der Richter ist, dem nen Tag zuvor der Nachbarshund in den Garten geschissen hat.
Ein Hund darf tatsächlich zur Notwehr oder Nothilfe bei Straftaten gegen einen selbst oder auch einen anderen "eingesetzt" werden ....
Das Problem dabei ist, dass bei einer solchen Nothilfe immer nur "das mildeste Mittel" akzeptiert wird .... und ein Hund nicht beurteilen kann, ob der Täter das Opfer schon losgelassen hat .... wenn ein Hund sich einmal verbeißt oder so richtig in Rage und nicht mehr abrufbar ist - dann kann das schon zum Tode des Täters führen ....
Mit Sicherheit wird im Nachhinein ein Akt der Notwehr oder Nothilfe überprüft .... und da kann es im schlimmsten Fall tatsächlich auch dazu kommen, dass der Hund als "gefährlich" eingestuft wird und dies entsprechende Folgen hat ....
Nein. Wenn der Angegriffene sich verteidigt, könnte der Hund nicht mal Angreifer und Opfer unterscheiden. Außerdem darfst du einen Hund nie auf Menschen hetzen. Du darfst aber die Polizei rufen.
Du darfst aber die Polizei rufen.
Das wäre unter Umständen sogar unterlassene Hilfeleistung; etwa bei einer Vergewaltigung, wenn du rauchend daneben stehst und auf die Polizei wartest.
Außerdem darfst du einen Hund nie auf Menschen hetzen.
Interessanterweise doch. Er wird dann - etwa in der Notwehr - zum Werkzeug deiner Handlung; genauso, wie ein Stock oder ein Messer.
Rabulistisch könnte man nun argumentieren, dass die Art des Hetzens entscheidend ist. So gibt es tatsächlich verschiedene Fälle, in denen ein "Fass!" bzw. "Töte!" kritischer ausgelegt wurde; als ein "Stoppe!" oder "Hole!". Hier bezog man offensichtlich die "Kommando-Absicht" in die Betrachtung der Handlung des Werkzeugs Hund ein.
Das wäre unter Umständen sogar unterlassene Hilfeleistung; etwa bei einer Vergewaltigung, wenn du rauchend daneben stehst und auf die Polizei wartest.
Unter welchen Umständen denn so?
Lesen kannst du schon? Ansonsten lasse es dir vorlesen und ggf. erklären.
Niemand muß sich selber in Gefahr bringen, und schon gar nicht darf man das Opfer in zusätzliche Gefahr bringen, indem man einen Hund hetzt, der nicht zwischen Angreifer und Opfer unterscheiden kann. Und das kann ein Hund nicht, wenn beide körperlich interagieren.
Komisch. Da stehen gar keine Umstände. Warum nur? Vielleicht weil sie gar nicht existieren?
Warum sagst du mir das?
Das wäre unter Umständen sogar unterlassene Hilfeleistung; etwa bei einer Vergewaltigung, wenn du rauchend daneben stehst und auf die Polizei wartest.
Blödsinn. Die Polizei zu rufen, ist schon Hilfeleistung. Sie wird durch das Alarmieren der Polizei getätigt, mehr ist nicht notwendig.
Von Verhältnismäßigkeit steht im Gesetz nichts.