Hund nicht gemeldet - Strafe

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hundesteuerermässigung in der Hansestadt Hamburg Die Steuerbehörde kann die Steuer im Einzelfall bei Vorliegen unbilliger Härten ganz oder teilweise erlassen, wenn in einem Haushalt oder Betrieb nicht mehr als ein Hund gehalten wird. Die Steuer ist auf Antrag für einen Hund ganz zu erlassen, wenn und solange dem Hundehalter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955), zuletzt geändert am 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2014), in der jeweils geltenden Fassung gewährt werden, solange kein Zuschlag nach § 24 SGB II gezahlt wird. Gleiches gilt, wenn Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert am 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3305), in der jeweils geltenden Fassung gewährt wird. Den Nachweis hierüber hat der Hundehalter zu erbringen. Die Steuer ist auf Antrag für einen Hund auf 24 Euro jährlich zu ermäßigen, wenn und solange das nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ermittelte Einkommen des Hundehalters und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen insgesamt die jeweils geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines etwaigen Mehrbedarfs um nicht mehr als 25 vom Hundert übersteigt. Den Nachweis hierüber hat der Hundehalter zu erbringen. Die Steuer für gefährliche Hunde im Sinne von § 6 Absatz 2 ist vom Steuererlass nach Absatz 2 und von der Steuerermäßigung nach Absatz 3 ausgenommen.

Quelle: http://www.hund-sein-in-hamburg.de/hamburg_hundesteuer.php

Da findest Du auch alles andere wissenswerte über Hundegesetze hier in Hamburg. Trotzdem hast Du eine Ordnungswidrigkeit begangen, und Du wirst dafür ein Ordnungsgeld zahlen müssen. Ferner musst Du auch sofort Deinen Hund versichern. Ob Du Dich nachträglich für die Hundessteuer befreien kannst, weiß ich nicht, ansonsten beträgt sie seit Jahren 90 Euro im Jahr. Die Haftpflicht wird Dich zwischen 40 und 50 Euro kosten, je nach Anbieter.

Die Strafe, die Dich jetzt erwartet, kann aber sehr hoch für Dich ausfallen

2.4.12 § 27 Absatz 1 Nr. 1l HundeG Verstoß gegen § 12 Absatz 1 HundeG: Kein Abschluss der Haftpflichtversicherung gesetzlicher Höchstsatz: bis zu 50.000 € (bei Vorsatz)mmmmmmmmmmmmmmmmmiii100 bis 600 Euro bis zu 25.000 € (bei Fahrlässigkeit)nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnii50 bis 500 Euro

Also dann wünsche ich Dir noch viel Spaß, mit dem, was auf Dich noch zu kommt.

Nichtswissend 
Beitragsersteller
 09.06.2012, 23:15

Das klingt natürlich relativ Sche*** für mich... Danke für die Hilfreiche Antwort, jedenfalls!

Flitzpiepje  09.06.2012, 23:28
@Nichtswissend

Danke für den Stern. Hoffe, es wird nicht allzu schlimm für Dich.

Das kann richtig teuer werden, denn das vor dem Gesetz gilt als Steuerhinterziehung. Das wird ganz sicher nicht nur eine saftige Nachzahlung werden, da kann noch eine größere Strafe hinterherkommen. Das Beste wäre, eine Selbstanzeige zu erstatten, um mildere Umstände evtl. zu bekommen. HartzIV schützt Euch nicht, denn ALLE müssen Hundesteuer zahlen, die einen Hund besitzen. Jedem Hundebesitzer sollte bekannt sein, dass man Hundesteuer zahlen muß und zwar da, wo der Hund und die Besitzer auch wohnen.

Mogli84  25.05.2012, 20:49

hartz 4 empfänger müssen aber in manchen städten/gemeinden weniger hundesteuern zahlen.

Monasophie17  25.05.2012, 16:37

Auch wer nicht prinzipiell nicht die Hundesteuer verweigert, kann sich von heute auf morgen auf einmal damit konfrontiert sehen, eine Strafandrohung zu bekommen, da er laut Kommune die Hundesteuer nicht bezahlen wollte. Denn: Während früher noch Steuerbescheide zur Entrichtung der Hundesteuer seitens der Kommune verschickt wurden, wird heute „erwartet“, dass man die Hundesteuer zum fälligen Termin, in der Regel der 1. Juli eines Jahres, überweist.

Doch vor der Strafandrohung steht in der Regel die Mahnung, dass die Hundesteuer noch nicht bezahlt wurde und diese bis zu einer gesetzten Frist überweisen werden muss. Sollte man dieser Zahlungsaufforderung nicht vollständig nachkommen, so können Folgekosten in Form von Mahngebühren drohen und sogar eine gerichtliche Mahnung samt Pfändung des Kontos oder des Eigentums!

Wichtig: Die erste Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung darf noch nicht mit Gebühren versehen sein, ab der zweiten Mahnung dürfen sie erhoben werden. Und: Mahngebühren dürfen auch per Gericht, wenn diese nicht bezahlt werden, eingetrieben werden. Während viele private Gläubiger das kaum machen, da sie den Aufwand scheuen, so ist das bei der Kommune oder dem Staat selten der Fall.

Falls man die Hundesteuer nicht bezahlt hat und der Pfändungsbescheid ins Haus flattert ist jedoch noch nicht aller Tage Abend - denn dem Pfändungsbescheid kann man schriftlich inerhalb von 7 -. 14 Tagen widersprechen und so erst einmal die Pfändung herauszögern. Gerade im Fall einer Kontopfändung, egal ob diese berechtigt ist oder nicht, sollte das immer gemacht werden, da bei einer beantragten Kontopfändung das Konto eingefroren ist: das heißt, dass weder Bargeldabhebungen oder Überweisungen möglich sind, auch bestehende Daueraufträge oder eingereichte Lastschriften werden nicht ausgeführt.

Sollte per Pfändung nicht beim Steuerschuldner der Hundesteuer zu holen sein, so kann sogar die Polizei eines Tages mit einem Haftbefehl vor der Tür stehen. Anschließend hat man die „Wahl“, die Hundesteuer entweder im Gefängnis buchstäblich abzusitzen oder diese jetzt doch noch zu bezahlen, wobei hier alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallen Kosten bezahlt werden müssen, nicht mehr nur die eigentliche Hundesteuer, sondern auch die Kosten für die Mahnung, Pfändung und Vollstreckung.

Quelle: http://www.blkk.de/bezahlen-hundesteuer/

Also,

  1. Wer über 7 Jahre vergisst Hundesteuer zu bezahlen, sry dem unterstelle ich hier einfach mal eine gewisse Absicht.

Leider, ich betone leider, hat die Hundesteuer nichts mit dem eigentlichen Steuerstrafverfahren zu tun. DIe Hundesteuer wird auch nicht vom Finanzamt gefordert sondern von der Stadt / Gemeinde. Und diese Abgabe nennt sich halt einmal auch Steuer.

Zum Glück und das meine ich auch, habt Ihr nun das gute Recht diese 7 Jahre nachzahlen zu dürfen. Weil aufgrund der langen Zeit wirklich Absicht unterstellt werden kann habt Ihr nun ebenfalls das gute Recht, evtl. den doppelten Betrag zahlen zu dürfen, das ist jedenfalls hier bei uns in Bayern so geregelt.

Ihr betont H4 Empfänger zu sein. Das ist bedauerlich und mit Sicherheit auch schwierig aber Ihr habt auch eine Verantwortung, Euch gegenüber und natürlich auch dem Tier. Auch der fehlende Versicherungschutz, sorry, das geht überhaupt nicht. Stellt Euch einmal vor der Hund rennt über die Straße und unzählige Autos krachen ineinander, wer soll das bitte schön bezahlen????

Ich finde es einfach nicht toll wie Ihr das regelt, nämlich überhaupt nicht! Wenn Ihr Euch das Tier nicht leisten könnt dann gebt es doch besser ab und zwar an Menschen die auch die Abgaben und Versicherungen zahlen können und sich auch der Verantwortung bewusst sind!

Also, die "Strafe" wird nicht so wahnsinnig hoch sein, weil es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Aber ist Dir nicht klar, dass Ihr Euch hättet von der Hundesteuer ganz offiziell befreien lassen können bzw. es möglich gewesen wäre, die Hundesteuer in Raten zu zahlen etc.? Du solltest das vielleicht noch versuchen für die Zukunft.

Monasophie17  25.05.2012, 16:33

Niemand kann seinen Hund von der Steuer befreien, außer, wenn der Hund als Blindenhund, Diensthund o.ä. nachweislich geführt wird als Lebenshilfe. Jeder muß Hundesteuern zahlen, auch HartzIVler, wo kommen wir da hin, wenn denen ALLES erlassen wird? Ein Hund ist vor dem Gesetz eine Luxus-Sache.

Monasophie17  25.05.2012, 16:39
@Monasophie17

PS: Hundesteuer jahrelang nicht zahlen ist KEINE Ordnungswidriigkeit, sondern Steuerhinterziehung, die bei Nichtzahlung bis hin zum Haftbefehl durch die Polizei gestraft werden kann mit Übernahme sämtlicher anfallender Kosten.

LucieTommy  25.05.2012, 18:14
@Monasophie17

"...Und wer sich jetzt noch fragt, wieso nur 85 Prozent der Hundehalter Steuern zahlen, dem sei gesagt: Die Halter von hochgerechnet rund 800.000 Hunden, die in Deutschland keine Abgaben entrichten, begehen damit zur Zeit "nur" eine Ordnungswidrigkeit. ... Quelle: http://www.dogs-magazin.de/content/hundesteuer/eingabe.html

Monasophie17  25.05.2012, 20:29
@LucieTommy

Wenn man mal einmal vergißt, die Steuer rechtzeitig zu zahlen, bekommt man eine Mahnung, dann ist es bei verspäteter Zahlung "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man wissentlich den Hund jahrelang NICHT anmeldet und keine Steuern zahlt, dann ist es eine Seuerhinterziehung und das ist für den Staat absolut kein Kavaliersdelikt! Das geht hin bis zum Haftbefehl, wenn dann nicht nachgezahlt wird, auch nicht, wenn nicht gezahlt werden kann, dann wird Eigentum, bis hin zum Konto gepfändet. Sorry, damit kenne ich mich bestens aus. Ein Nachbar wollte auch so clever sein, das kam ihm mega teuer zu stehen.

LucieTommy  25.05.2012, 20:34
@Monasophie17

Das ist falsch. Bitteschön, noch ein anderer Link, vielleicht glaubst Du ja dem: "...Halter, die ihre Hunde verschweigen, begehen zwar keine Steuerstraftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Trotzdem drohen Nachzahlungen für bis zu vier Jahre sowie Geldbußen, deren Höhe von Kommune zu Kommune variiert. In Stuttgart lag das höchste Bußgeld, das im Zuge der Bestandsaufnahme verhängt wurde, laut Matis bei 250 Euro..." Quelle: http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/hundesteuer-fahnder-verfolgen-illegale-fifis-seite-2/5245418-2.html

Bitte glaub doch lieber öffentlichen Quellen als dem Gequatsche des Nachbarn.

Monasophie17  25.05.2012, 20:46
@LucieTommy

Na ja, ich kenne mich da besser aus, weil meine Mutter im Kassensteueramt arbeitet und es schon Haftbefehle gab, Konto-und Eigentumpfändungen bei konstanten Nichtzahlern. Und der Link von mir ist aus der Anwaltskanzlei zu Hunderecht und §370 kannst Dir gern näher anschauen.

Mogli84  25.05.2012, 20:54
@Monasophie17

DH lucietommy

ist es auch nicht hier abhänig vom bundesland in dem man lebt oder gilt ein eineihtliches gesetz,für ganz deutschland?

LucieTommy  25.05.2012, 22:38
@Mogli84

Mogli, ich nehme an, dass das auch abhängig sein dürfte vom Bundesland in dem man wohnt - ebenso wie die Höhe der Hundesteuer. Aber wer weiß, mit etwas Glück wird diese Schei* Steuer ja tatsächlich mal gekippt. Ich poste noch einmal den Link, den ich sehr interessant finde: http://www.dogs-magazin.de/content/hundesteuer/eingabe.html

Hoffentlich bringt es was, dort zu "unterschreiben".

LucieTommy  25.05.2012, 22:51
@Monasophie17

Monasophie, "Niemand kann seinen Hund von der Steuer befreien... Jeder muß Hundesteuern zahlen, auch HartzIVler..." - steht in Deinem eigenen Link übrigens auch anders. Solltest Du vielleicht auch selbst noch einmal in Ruhe durchlesen.

Ich würde sagen wende dich an ein Tierheim in deiner Nähe. Da es von Stadt zu Stadt verschieden ist kann man hier schwer eine gute und richtige Antwort geben. Erkläre doch denen deine Situation und vielleicht können die euch wirklich eine kompetente Antwort geben und euch einen Weg zeigen wie die Strafe gering ausfallen kann.