Holzfliesen auf Balkon: Muss ich vorher den Vermieter fragen?
Hallo Zusammen, ich wollte gerne meinen Balkon etwas aufhübschen und dort Holzfliesen verlegen. Bevor ich jetzt losrenne und welche kaufe, wollte ich mich nochmal kurz hier versichern, ob ich das überhaupt ohne weiteres machen kann. Ich habe hier gelesen (http://www.giomoebel.ch/ratgeber/balkonboden-mit-holzfliesen-auslegen-darauf-sollten-sie-achten), dass ich den Vermieter nicht fragen muss, aber sicher bin ich aktuell gerade noch nicht. Also muss ich vorher unseren Vermieter fragen, ob ich das machen darf und wie sieht es bei einem späteren Auszug aus? Kennt sich da jemand von euch aus?
Lieben Dank im Voraus
5 Antworten
gibt 2 Möglichkeiten, du zahlst und verlegst selber; Bei Auszug mit dem Nachmieter einigen.
Bei Auszug Zurückbauen und den Urzustand wieder herstellen.
Schlecht wäre es nicht, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen.
Wenn du den vorhandenen Bodenbelag dadurch nicht beschädigst, müsstest du nicht fragen, im Falle eines Auszugs muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Werden die Fliesen hingegen verklebt oder müssen Löcher in evtl. vorhandene Fliesen gebohrt werden, musst du den Vermieter fragen, da man so im Falle eines Auszugs nicht mehr ohne weiteres den Ursprungszustand herstellen kann....
Hier versichern wird schwer, tippe ich ;)
Grundsätzlich fährst du mit der Zustimmung des Vermieters am sichersten.
Wenn der Balkon ohne Beschädigung betrieben werden kann und sich beim Auszug ohne weiteres rückbauen lässt, sollte es kein Problem sein. Schwierig wird es, wenn Schäden durch zB. mangelnde wasserabführung o. ä auftreten.
Alles, was Du an einer Mietwohnung veränderst, das später wieder ohne grossen Aufwand entfernt werden kann, darfst Du machen. Die Fliesen werden ja nicht festgeklebt, oder? Falls doch: Dann musst Du vorher fragen.
Legst Du sie nur hin und nimmst sie beim Auszug wieder mit, kein Problem.
Nein, die Fliesen werden nicht angeklebt, sonst hätte ich vermutlich Probleme, falls ich die jemals entfernen müsste. :/
Kommt immer darauf an was Vertrag steht. Lieber einmal den Vermieter fragen. Beim Auszug müssen die Fliesen aber wieder entfernt werden.
Ich kläre das dann wohl sicherheitshalber mal mit ihm ab. Vielleicht können die tatsächlich auch später liegen bleiben und er hätte auch noch was davon.
... es sei denn, der Vermieter schreibt sie beim neuen Mietvertrag mit rein, dann kann er auf Grund der Fliesen auf dem Balkon eine etwas höhere Miete verlangen.