Holz aus dem Wald mitnehmen?
Darf man Holz oder auch Reisig aus dem Wald mit nach Hause zum Kamin feuern mitnehmen? Also ich meine natürlich nicht schon schön zurechtgeschnittenes wertvolles Holz, sondern Reste und Kleinkram. Gibt es Vorschriften bezüglich Menge oder größe des Holzes?
16 Antworten
1. Der Ratschlag einen Förster zu fragen ob Lese oder Totholzsammeln erlaubt ist meiner ERrfahrung nach völlig witzlos. Der Förster will in erster Linie ,,sein,, Holz verkaufen und wird immer sagen, nein dies sei verboten, obwohl er weis das dies nicht stimmt. 2.Ist dasselbe wie mit den Früchten an Obstbäume an Landstraßen -Gräben, wo selbst Journalisten immer den selben Schmarn vom Diebstahl schreiben und die Straßemmeistreien so tun als gehören ihnen die Früchte. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, da Straßenmeistereinen nur für den Erhalt der Str. zuständig sind. Die ernten die Früchte jau auch nie ab, sondern lassen sie verfaulen. 3. Holzlesescheine gibt es bei Kommunen für Stadtwälder. Die haben mit Staatsforsten nichts zu tun. Wobei hier rein theoretisch jedoch Bundesrecht ( Waldgesetz ) über kommunales Recht steht und somit ein kostenpflichtiger Holzleseschein als grenzwertig zu sehen ist. Es sei, ich darf mit einem Leseschein ,,erhebliche,, Mengen an Totholz sammeln.
Von Freunden weiss ich, dass sie sich ein Stück Wald "gemietet" haben. Gegen einen geringen Obulus pro Jahr dürfen Sie alles Holz was auf dem Boden liegt (Bruchholz) mitnehmen. Näheres dürfte die Gemeinde wissen.
Ich vestehe nicht warum hier so auf Panik wegen Leseholz gemacht wird. Im Bundes-Waldgesetz sowie in den Landeswaldgesetzen ist überall nachzulesen, das dass sammeln von Leseholz im geringen Umfang und für den Eigenverbrauch gestattet ist. Und zwar unabhängig davom WEM der Wald gehört, solange der Wald weder eingezäunt oder als Privat getlich gemacht ist. Hier z.B. aus den sächsischen Waldgesetz : § 52 Abs.9. ; entgegen § 14 Abs. 1 und 2 sich Waldfrüchte oder Leseholz in über den eigenen Bedarf hinausgehenden Mengen aneignet oder Blumen und Kräuter in über einen Handstrauß hinausgehenden Mengen entnimmt oder nicht genehmigte organisierte Sammlungen von Waldfrüchten oder -pflanzen durchführt oder an solchen Sammlungen teilnimmt,
Also alles was über den eigenen Bedarf hinausgeht ist verboten und bei Pflanzen gilt der Handstrauß. Also schaut nicht nach was erlaubt ist, sondern was verboten und als Ordnungswidrigkeit gilt. Bundesrechtlich gilt als Gerichtverwertbar z.B. eine Menge die 100 Euro übersteigt.
Hallo, also bei uns in Baden Württemberg ist es zumindest mal bein den gemeindlichen/staatlichen Wäldern so, dass die durch das zuständige Forstamt verwaltet werden. Dort kann man ein so genanntes Flächenlos erwerben. Ist eine bestimmte Fläche im Wald, von der man dann das Holz welches am Boden liegt sammeln darf und für den eigenen Bedarf nutzen kann. Die Preise sind nicht sehr hoch allerdings der Aufwand, den man selber hat schon. Wald der Privatleuten gehört fällt hier nicht darunter. Allerdings darf dort auch nicht ohne Genehmigung des Besitzers das Bruchholz mitgenommen werden. Was ja auch einleuchtet. Vielleicht möchte er es ja selber verwenden. Da ich selber einen Holzofen habe, kenne ich das Problem an günstiges Feuerholz zu kommen. Seit ca. 3 Jahren habe ich es so gemacht: Da meistens im Herbst bzw. Winter gefällt wird, bin ich zu den Forstarbeitern gegangen und habe einfach gefragt, ob es möglich wäre, dass ich mir etwas von den Resten nehmen darf. Bisher habe ich mir immer meinen kleinen Anhänger (bis 400 kg) beladen dürfen. Da ich auch das Holz aussuchen durfte komme ich so immer über die Runden. Ich glaube, so ist beiden geholfen. Die Forstarbeiter müssen nur noch die Reste der Reste verteilen und ich habe gutes Holz für umsonst. Bisher hat es immer geklappt. Vielleicht versuchst Du es mal.
Hier bietet z. B. Duisburg einen Holzsammelschein an. Frag doch bei deiner Gemeinde oder zuständigem Forstamt an.
"Die Stadt Duisburg bietet ihren Bürgern die Möglichkeit, Resthölzer auf kommunalen Waldflächen zu sammeln.
Restholz ist solches Holz, das nach einer Hauung unverwertet zurückgelassen wird, bzw. liegengeblieben ist, z. B. Abbruchstücke, Kronenäste (bis ca. 10 cm) und Fallkerbe. Die dazu notwendige Berechtigung kann gegen Vorlage des Personalausweises und einer Gebühr von 10 Euro am Forstbetriebshof Curtius oder im Amt für Umwelt und Grün auf der Friedrich-Wilhelm-Straße 96, Zimmer 1102, erworben werden. Mit Entrichtung der Gebühr werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt. . . . (aus: http://www.duisburg.de/micro/wald_duisburg_neu/Holzleseschein.php)