Wald- Ast mitnehmen-Holzdiebstahl?
Ich wollte letzthin einen Ast aus dem Wald mitnehmen, weil ich was daraus basteln wollte (vielleicht 1,2 m lang, 5-6 cm dick) und wurde von einer komischen Frau angeschnauzt, das wäre Diebstahl und ich dürfte diesen Ast nicht mitnehmen. Ich hab ihn da gelassen, weil ich keine Lust auf Ärger hatte-aber ist das wirklich Diebstahl? Ich habe ihn ja nicht abgesägt oder so, er lag auf dem Boden und wäre früher oder später dort verrottet....Naja, ich bin gespannt auf eure Antworten!
11 Antworten
(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen. (BundesNaturSchutzGesetz)
Danke für die Quelle!
Jedes Grundstück in D hat einen Eigentümer und das Entfernen von Gegenständen jeglicher Art ist Diebstahl ! Allerdings wo kein Kläger ist , ist auch kein Richter ! Außerdem besteht Beweißpflicht . D.h. der Kläger muß Dir die Schuld beweisen ! Du kannst den Ast ja schon mitgebracht haben, weil Du z.B. die Baumart durch Vergleich herausfinden wolltest !
Das ist der größte unsinn überhaupt......es gibt für Wald und Natur gesetze und in beiden ist festgelegt, dasd man es darf. Also ist es auch.kein Diebstahl....
Nein, ist kein Diebstahl, er lag schließlich auf dem Boden und wäre eh verrottet. Anders ist es aber, wenn du anfängst wild rum zu förstern. Da könnten einige allergisch drauf reagieren.
Ich überlege grade, ob jemand meinen Hund anzeigen würde, wenn er aus dem Wald ein Ast mit schleppen würde.
An sowas habe ich auch schon gedacht :D irgendwie ist das traurig, das man aus dem Wald nichtmalmehr ein Ästchen mitnehmen darf....
Wenn man es genau nimmt hat die Frau wohl recht. Aber man sollte auch mal FÜNFE gerade sein lassen. Wenn du weist wer der Pächter ist kannst du Ihn ja fragen. Er wird es dir bestimmt erlauben.
schon mal käse,kenn keinen der wald verpachtet,kenn das nur von ackerland und wiese,denn da steht nachher nix mehr
Nein, das ist völliger Unsinn. So etwas ist erlaubt. Es sei denn, du säbelst im Naturschutzgebiet an einer streng geschützten Baumart herum. Aber mal einen Ast mitnehmen, oder auch mal zwei oder drei, kann dir niemand verbieten. Ich sammele z.B. auch jedes Jahr mehrere Rucksäcke voll Fichtenzapfen auf. Dabei bin ich schon mehrfach mit dem Förster zusammengetroffen, und der hat nie auch nur ein einziges Wort darüber verloren. Und wie pecudis ja schon schrieb, gibt es sogar eine rechtliche Absicherung dafür. Man darf es eben nur nicht übertreiben. Einzelne Äste sind ok. Aber du solltest eben nicht mit nem voll beladenen Handwagen aus dem Wald kommen.
Nicht übertreiben? Rucksäcke voll Fichtenzapfen ;) ^^
Danke für diese schöne Antwort!
Solange Du also nicht jeden Tag einen Arm voll Schnitzholz davonträgst, und womöglich Deine Kunstwerke noch vermarktest, ist das Mitnehmen eines einzelnen Astes kein Problem.
Für Parks gelten allerdings mitunter andere Regeln (wie für Friedhöfe etc)!