Hilfe haftbar nach Schenkungsvertrag?

4 Antworten

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Jemandem etwas zu schenken, reicht allein natürlich nicht aus. Sonst würde ich den Stadtwerken hier jetzt immer meinen Müll "schenken" und keine Müllgebühren mehr zahlen...^^ Der Beschenkte muß die Schenkung auch annehmen. Und dies muß notfalls auch gerichtsfest beweisbar sein. Wenn dies der Fall ist, dann hat die Schenkung die gleiche Rechtsgültigkeit wie ein Verkauf und der Schenker muß auch keine Haftung mehr übernehmen, da der Wohnwagen ja gar nicht mehr sein Eigentum ist. Ist diese dagegen nicht beweisbar, ist der Schenker natürlich weiterhin der Eigentümer.

skyfly71  17.03.2011, 20:50

Für die Miete des Stellplatzes hat dies aber sowieso keine Relevanz - der STellplatz wurde ja nicht vom Eigentümer gemietet, sondern von einer bestimmten Person. Sofern nicht im Mietvertrag geregelt ist, was bei einem Eigentumsübergang des Wohnwagens passiert, besteht der Mietvertrag weiterhin mit demjenigen, der ihn abgeschlossen hat.

Kommt darauf an, was in dem Vertrag steht. Wenn der Stellplatz mit übereignet wurde und ihr der Vermieterin auf dem Platz auch bescheid gegeben habt und sie das Akzeptiert hat kann sie jetzt nicht ankommen. Habt ihr das nicht getan, seit ihr Haftbar, da euer Name auf dem Mietvertrag steht. Könnt es höchstens vom Eigentümer einklagen.

Ihr hättet Euch natürlich auch vom Campingplatz abmelden müssen. Mit dem Verkauf oder der Schenkung des Wagens endet nicht automatisch die Campingpacht.

jes89 
Beitragsersteller
 17.03.2011, 20:16

Wir haben aber keinen vertag mit dem champingplatz und haben mündlich gesagt das wir den weiter verschenken. und Jetzt

Miete ist Miete,wenn ihr den Mietvertrag nicht gekündigt habt,dann naja Zahlen

jes89 
Beitragsersteller
 17.03.2011, 20:17

Haben keinen vertrag, Trotzdem?