Wie werden Heizkosten bei 9 Monaten Mietdauer für die Nebenkostenabrechnung berechnet?
Hallo zusammen!
Ich habe folgende Frage:
Seit dem 1.1.2016 wohnt ein Mieter in der Erdgeschosswohnung unseres Hauses,welcher am 30.9.2016 auszieht.
Wie berechnet man die Heizkosten für diese 9 Monate?
Seit dem Einbau neuer Heizkörper,sind keine Verbrauchszähler mehr vorhanden. Die Ölrechnung beläuft sich auf 1000 €.
Ist folgende Berechnung so korrekt? :
1000 € : 12 * 9 (Mon) = Mietdauer
oder,
1000 € : 12 * 6 (Mon) in denen geheizt wurde?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen ;-)
Mfg
HondaHeizer
7 Antworten
... wie? genauso, wie für 12 Monate und die HKVO ist doch klar und deutlich und die Frage für mich leider sehr dünn. ZFH? Eigentumswohnung? MFH?
Was wurde mietvertraglich vereinbart? Wohnt der Vermieter mit in dem Haus?
Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Oder ist es ein 2FH in dem Du als Vermieter und der Mieter gemeinsam wohnen?
Wenn ja darfst Du, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche abrechnen.
Formel:
Gesamtheizkosten : Gesamtwohnfläche x Wohnfläche des Mieters = anteilige Kosten des Mieters für 365 Tage
anteilige Kosten des Mieters für 365 Tage : 365 Tage x Nutzungstage des Mieters = anteilige Kosten des Mieters vom 1.1. - 30.9.
Wohnst Du nicht mit im Haus oder das Haus hat mehr als 2 Wohnungen bist Du verpflichtet nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Ansonsten darf der Mieter die Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen.
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist kannst Du doch jetzt noch keine Abrechnung machen.
Was ist vertraglich eigentlich zu Heiz- und Nebenkosten vereinbart?
Heizkosten sind übrigens mehr als nur die Öl- oder Gaskosten.
Du wohnst mit deinem Mieter im Zweifamilienhaus? In solchem Fall kann vereinbart werden, dass Heiz- und Wassererwärmungskosten nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Deshalb meine Frage: Was ist im Mietvertrag vereinbart? Es könnte nämlich dann nach anteiliger Wohnfläche abgerechnet werden (zeitanteilig). Auch die Abrechnung nach Gradtagstabelle wäre möglich.
Die korrekte Berechnung ist: 1000 € /12*9 zzgl. Nebenkosten für den Betrieb der Heizung (Strom, Wertverlust).
Die Berechnung ist nicht korrekt.
ne... wenn dann wird über 9 Monate berechnet, denn gerade der Januar und Februar sind am "heizintensivsten"....
Aber wenn man es richtig macht, ist das deutlich komplizierter....