Herausgabe von Kleidung
Hi,
ich benötige eine Rechtsauskunft:
Mein Ex hat ca. 3 Monate bei mir gewohnt. Er war weder gemeldet noch sonst irgendwie registriert.
Zu Ostersonntag beschließt er einfach zu gehen. Er hat eine Neue und hat mich nur verarscht um gratis zu wohnen...
Nun erklärt mir seine Neue per SMS dass er seine Kleidung etc. wieder haben will. Und fordert mich nun heute auf die Kleidung bis nächsten Donnerstag der beauftragten Rechtsanwältin zu übergeben.
Ich will die Sachen aber nicht übergeben.
Was kann ich tun ... was können die rechtlichen Konsequenzen sein.
So etwas geht doch gar nicht per SMS oder?
Am Ende sagt er noch er hätte hier Kleidung in Wert von mehreren Tausend Euros ... es sind 1 Jacke 2 Hosen bisschen Unterwäsche und ein paar Oberteile. Das meiste habe ich gekauft.
Er schuldet mir noch ein Samsung Galaxy S5. Was sein Freund für ihn veräußert hat.
LG Amanda
8 Antworten
Ich will die Sachen aber nicht übergeben.
Was Du willst oder nicht willst, spielt hier aber keine Rolle. Sachen, die Deinem Ex gehören, musst Du heraus geben. Er muss natürlich ebenso alles heraus geben was Dir gehört.
Natürlich musst Du die Sachen aber nirgendwo hin bringen. Dein Freund - oder wen auch immer er beauftragt - kann die Sachen bei Dir abholen.
Ob Du die Sachen gekauft und ihm dann geschenkt hast, spielt keine Rolle. Du wirst ja wohl nicht mit ihm vereinbart haben, dass die Sachen nur geliehen sind.
Wenn Dein Ex über seinen Freund ein Handy veräußert hat, das Dir gehört, dann hat er sich natürlich strafbar gemacht und ist Schadenersatz-pflichtig.
Die Frage ist nur ob Du beweisen kannst, dass es Dein Handy war...
In diesem Fall wäre ein erster Schritt Anzeige wegen Diebstahls gegen Deinen Ex-Freund und wegen Hehlerei gegen den Freund des Ex zu erstatten.
ich glaube nicht, dass ein rechtsanwalt eingeschaltet wurde, da kosten
entstehen.... warte es doch einfach ab.... und gib´ keine sachen raus, an
personen, die damit nichts zu tun haben.... ist er zu feige ?
Pack die Sachen zusammen und stell sie bereit, sodass dein Ex bzw. die Rechtsanwältin alles abholen kann. Weitere Diskussionen ziehen alles nur unnötig in die Länge.
Hallo CicaAmanda 1991
Ihr seid nicht verheiratet gewesen ,aber mach aus der Enttäuschung eine Lebenserfahrung mehr daraus und keinen Rosenkrieg .
Lohnt sich nicht .Das sind Deine Nerven und seine Habseligkeiten .Also gib sie ihm zurück und lege die Beziehung ab unter erledigt .Wenn er Dir das S5 nicht auszahlt ,kauf Dir ein neues .Sei froh ,das Du ihn loshast .Andere Mütter haben auch nette hübsche Söhne ,die Dich gerne kennenlernen möchten .
Bring die Episode anständig hinter Dich und ohne Anwalt .
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Viel Glück
Seine persönlichen Sachen, die du selbst nicht gebrauchen kannst, solltest du ihm geben, es sei denn, du kannst mit Rechnungen belegen, dass du sie bezahlt hast. Seine Schulden bei dir kannst du zivilrechtlich einklagen.
Aber auf welcher Rechtsgrundlage sollte ein Rechtsanwalt fremde Kleidung annehmen? Das ist Quatsch, dazu bräuchte er einen Vollstreckungstitel. Lass dich nicht verarschen, sondern drehe den Spieß um, wenn dir ein Handy den Streit wert ist.