Nachtruhe in einem hellhörigen Haus
Vor ein paar Monaten ist über mir ein junger Kerl eingezogen. Das Haus ist sehr hellhörig, weshalb ich jeden Schritt und Tritt höre, was mich eigentlich nicht so sehr stört. Jedoch hör ich manchmal noch um halb 12 Mega lautes lachen oder neulich habe ich um halb 2 nachts beim Geschlechtsverkehr lauschen müssen als wären er und seine Freundin mit im Raum. So weit ich weis ist ja ab 22 Nachtruhe. Ich habe ihm schon gesagt was er sogar vor 23 Uhr macht ist mir egal, da kann er auch rumvögeln wie er will, stört mich nicht . Also wie sieht es rechtlich aus wenn die Wohnung so hellhörig ist? Ich weis ich kann ihm nicht verbieten, aber ist es zu viel verlangt ab 23 Solche Geräusche zu vermeiden?
4 Antworten
Wenn die Schallisolierung ḿangelhaft ist,, dann ist das ein Mangel an der Mietsache und dafür ist der Vermieter zuständig, Vögeln in der eigene Wohnung ist eine normale Nutzung der Wohnung und wen er das um 3 Uhr morgens macht darf er das prinzipiell,
Wenn nachts laut geschrien wird, gilt das als Geräuschbelästigung, auch oben genannte Aktivitäten müssen dann in Zimmerlautstärke erfolgen. Natürlich ist aber die mangelnde Schallisolierung bzw. falsche Bauweise (z.B. Betonguss) die wirkliche Ursache und auf Dauer zu beheben.
Oropax rein und Fenster öffnen.
Alternativ mehr Möbel anschaffen, dann schallt es nicht so.
Hi Looorelei !
schau mal hier, dieser Link könnte Dir evtl. weiterhelfen :
http://www.zuhause.de/ruhestoerung-im-mietrecht-und-nachbarschaftsrecht/id_54173784/index
liebe Grüße