Heizung schaltet sich ab 0.00 Uhr ab - ist das rechtlich zulässig?

11 Antworten

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Der Vermieter / die Vermieterin muss gewährleisten, dass auch nachts zumindest 18°C gewährleistet sind. Wenn nicht liegt ein Mangel vor und du kannst, nun auch noch 6 Monate rückwirkend, die Miete mindern. Zum Beweis solltest du Protokoll führen (in der Mitte des Raumes in 1 m Höhe gemessen). Minderung 20 bis 25 Prozent von der Bruttomiete. Die rückwirkende M. ab Februar verrechnen, die des aktuellen Monats sofort abziehen (Januar für Januar). Wenn trotz Abmahnung (schriftlich per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung (max. 3 Tage) sich nichts ändert, Heizgerät kaufen und dessen Kosten und Stromkosten der Vermieterin in Rechnung stellen (das gleich mit in die Abmahnung reinschreiben). Den Mangel selbst brauchst du nicht anzeigen, da ja der V. bekannt. Fristsetzung aber ist wichtig. Mietvertragliche Einschränkungen bezgl. Mindesttemperatur sind unzulässig und unwirksam.

Kris01  29.03.2017, 16:46

Super Antwort, danke dir! Ich habe gerade das selbe Problem 💣💥💩

  1. darf die Vermieterin das nicht und Du hast ein Recht auf Mietensenkung. 2. bringt eine toale Abschaltung nicht nur höhere Heizkosten sondern schaädigt die Bausubtanz nachhaltig durch Feuchtigkeit und Schimmelgefahr. An kalten Tagen ist der Nutzen der Nachtabsenkung noch geringer als an nicht so kalten Tagen.

Google doch mal unter" Nachtabsenkung" und diskutiere auf dieser Grundlage und drohe notfalls mit Mietminderung..

Nein, "abschalten" ist nicht zulässig. Aber eine Reduzierung von 23-6 Uhr auf maximal 16 Grad Raumtemperatur ist zulässig...

futureworld 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 01:01

meine Heizung wird ab Mitternacht eiskalt und die Raumtemparatur liegt deutlich unter 16 Grad

XtraDry  28.12.2011, 01:05
@futureworld

Dann musst Du diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich melden, am besten mit Fristesetzung (1 Woche) und Ablehnungsandrohung...

futureworld 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 01:27
@XtraDry

das Problem ist nur, daß meine Vermieterin das strikt ablehnt ! Sie ist der Meinung, Heizen sei teuer usw.usw. - aber das kann ihr doch eigentlich egal sein, weil ich zahl ja jeden Monat die Heizkosten, nicht sie !!!!

sindbadkaroL  28.12.2011, 02:31
@futureworld

Eben und das freundlich der Vermieterin mitteilen das die Heizkosten wie gesagt von den Mietern gezahlt werden und das ist dein Aufhänger, um Beseitigung des Mangels bitten ansonsten wird ab nächsten Monat gekürzt.... Zusätzliches Heizgerät könnte auch angeschafft werden für die nächtliche Zeit, Kosten des Heizgerätes plus den erhöhten Stromverbrauch (siehe Beschreibung des Geräts) wird dann auch einbehalten... Kann sie alles leichter haben ohne viel Brumborium, in dem die Heizungsanlage vernünftig eingestellt wird...

Das da ganz oben bei unseren Usermod. ist auch eine regionale Entscheidung ist nicht immer gleich umzumünzen für alle und auch der Fall als solches muss gesondert betrachtet werden (das Urteil gilt nicht gleich für alle) lapidar mal ausgedrückt.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Temperatur über den ganzen Tag (24 Stunden) anzubieten. Vielmehr sehen es die die Gerichte als ausreichend an, wenn diese Mindesttemperatur von 6 bis 23 bzw. 24 Uhr erreicht wird. In dieser Zeit reichen 18°C. (sog. Nachtabsenkung der Heizung)

Quelle: http://snurl.com/21f322h (gekürzter Link)

futureworld 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 01:09

unfassbar ! meine Bude ist nachts eiskalt !!!

BaluDerTanzbaer  28.12.2011, 02:34
@futureworld

Das glaub ich gerne - das kann im Winter wirklich kalt werden (je nach dem, wie die Wohnung gebaut ist.) Sowas sollte zumindest zusätzlich beim Mietvertrag im Vorhinein mitgeteilt werden.

Das war mal. Soweit ich weiss, muss eingeschaltet werden, sobald ein Mieter das verlangt. Alle Anderen können gern auf null drehen. Immerhin bezahlt Ihr ja auch, nicht?

XtraDry  28.12.2011, 01:00

Unsinn, die "Nachtabsenkung" ist bei neuen oder erneuerten Anlagen seit den 80ern sogar gesetzlich vorgeschrieben...