Heizungsabschaltung nachts im Winter zulässig?

8 Antworten

Nein darf er nicht! Nimm dir einen Anwalt. Habt ihr Thermostate?

Nein das ist auf keinen Fall zulässig. Der Vermieter muss während der Heizperiode, also vom 1. Oktober bis 30. April, dafür sorgen, dass in den vermieteten Räumen eine bestimmte Raumtemperatur erreicht werden kann. Außerhalb der Heizperiode muss die Heizung entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Betrieb genommen werden, wenn drei Tage lang um 21 Uhr die Außentemperatur nicht zwölf Grad erreicht. Ist dies der Fall, muss der Vermieter die Heizungsanlage so einstellen, dass eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Folgende Mindesttemperaturen wurden durch Gerichtsurteile festgelegt, sie gelten zwischen 6 und 24 Uhr: Wohnzimmer 21 Grad, Ess- und Kinderzimmer 20 Grad, Badezimmer 23 Grad, Schlafzimmer 18 Grad. Ich empfehle die Hilfe eines Mietervereins oder Fachanwaltes in Anspruch zu nehmen! Viel Erfolg!

Nein, das darf dein Vermieter nicht und es ist auch völlig unökonomisch...

Es bedarf wesentlich mehr Energie eine kalte Wohnung wieder aufzuheizen als sie auf einer konstanten Temperatur zu halten.

Was wäre, wenn du in Schichten arbeiten würdest und aus der Nachtschicht in eine kalte Bude kommen würdest? Das darf dir der Vermieter nicht zumuten!

Wenn er meint, dass er das unbedingt braucht, dann kann er sich gern programierbare Thermostate zulegen (zumindest für seine eigene Wohnung).

Wende dich, falls eine Einigung nicht möglich ist, bitte an einen Anwalt.

dompfeifer  25.02.2015, 21:20

Hallo HerrHoeltchen, die rechtliche Frage einmal dahingestellt. Gehörst Du zu dieser komischen Sekte, die den Energieerhaltungssatz leugnet?

Heizkosten entstehen nur durch Heizen und nicht durch nicht Heizen!
HerrHoeltchen  26.02.2015, 06:19
@dompfeifer

Nö, mit Sicherheit nicht.

Das Problem ist nur, dass dein Energieerhaltungssatz nur unter idealen Bedingungen funktioniert. Und die können bei einer "normalen" Mietswohnung, schlicht und ergreifend, nicht vorhanden.

dompfeifer  26.02.2015, 12:30
@HerrHoeltchen

Quatsch, der Energieerhaltungssatz gilt immer und überall. Und kein Körper der Welt nimmt für eine bestimmte Temperaturdifferenz mehr Wärme auf, als er dafür abgibt.

das kann doch nicht wahr sein ;-)

Welchen IQ hat der denn, steht der jede Nacht um 1 Uhr und 4:30 im Heizungskeller für ein und ausschalten, oder macht er das über eine Schaltuhr?

Erstens darf er das nicht, weil gesetzliche Regelwerke solcherlei Unsinn verbieten. Zweitens spart der nix, weil das was er glaubt gespart zu haben muss wieder aufgeheizt werden.

Wieso sind manche Dinge nicht so einfach zu begreifen, wieos lügen sich einige Menschen in die eigene Tasche.

Folgendes Beispiel passt zwar nicht gut, zeigt aber das Prinzip auf. Angenommen der Vermieter will einen sehr großen Topf Suppe kochen, was normal so 40 Minuten dauern würde und 2 Liter Flaschengas verbrauchen würde. Glaubt der ernsthaft was zu sparen, wenn er nach 5 Minuten Kochzeit die Flamme aus macht und ne halbe Stunde später weiter kochen will?

Ideen haben Leute ;-{

Unter Nachtabsenkung versteht man eine Reduzierung der Vorlauftemperatur um bis zu 8°C. Sie darf, ja muss n. EnEV sogar vorgenommen werden.

Als Richtlinie gilt: Die Zentralheizung muss so eingestellt sein, dass tagsüber in der Zeit zwischen 6.00 und 24.00 eine Temperatur von 22 °C erreicht werden kann. Nachts muss sie im Interesse der Energieeinsparung bis zu einer Mindesttemperatur von etwa 17 bis 18 °C reduziert werden.

Eine stundenweise Abschaltung wäre insoweit zwar zulässig, aber kontraproduktiv, da durch Auskühlen des Gebäudes ggf. Kondenswasserbildung und Schimmelbefall befördert.

Sie wäre dann beseitigt zu verlangen, wenn damit kein Warmwasser bereitstünde.

G imager761