Darf der Vermieter abends ab 23.00 die Heizung abstellen?

10 Antworten

Die Mindesttemperatur soll 20 - 22°C betragen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, rund um die Uhr diese Durchschnittstemperatur zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt seine Verpflichtung, wenn er während der üblichen Tagesstunden (7.00 bis 23.00 Uhr bzw. 24.00 Uhr - AG Hamburg WM 96, 469) für eine ausreichende Erwärmung sorgt. In winterlichen Kältezeiten kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung durchgehend, also auch nachts, in Betrieb zu halten (AG Springe WM 80, 40; AG Köln WM 80, 278, wonach zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr eine Temperatur von 17°C einzuhalten ist).

Er darf die Heizung nicht abstellen vor allem nicht im Winter. Wir drosseln die Heizung ab 22.00 Uhr auf 18 Grad herunter. Um 05.00 Uhr fährt diese wieder hoch und gegen 06.00 Uhr beträgt die Raumtemperatur im Wohnbereich etwa 21 Grad.

Das muss auch dein Vermieter garantieren. Sonst gibt es eine Mietminderung.

Nein, das darf er nicht. Du musst jederzeit in jedem Zimmer wohnliche Temperaturen haben können. Nimm Temperaturmessungen vor (in Raummitte auf ca. 1 m Höhe) und dokumentiere die und wende Dich dann schriftlich an Deinen Vermieter und fordere ihn auf, die Heizung entsprechend zu regeln. Außerdem kannst Du die Miete mindern, wenn Du die Wohnung nicht vernünftigheizen kannst.

georgia001 
Beitragsersteller
 20.10.2008, 01:07

Danke,für Deinen Rat,ich werde es genauso machen,wie Du es mir geschrieben hast,bin mal gespannt,wie der Vermieter reagiert.

Das Problem hatte ich vor Jahren mal mit einem Vermieter. Der hat gerne die Heizung Mittwochsvormittags ausgestellt. Wenn wir von der Arbeit kamen, dann war der Vermieter nicht mehr da. Konnten ihn den ganzen Abend auch nicht erreichen. Habe dann einfach die Miete gekürzt. Habe mir Zeugen eingeladen, die bestätigen konnten, dass es bei uns kalt in der Wohnung war. Der Vermieter wollte bei unserem Auszug den Betrag erstattet haben. Da hat er trotz Anwalt keine Chance gehabt. Habe alles dokumentiert und entsprechend die Zeugen an den ensprechenden Tagen aufgeführt. Bei uneinsichtigen Vermietern hilft Dir auch der Mieterschutzbund. Sprich mit Deinem Vermieter, wenn das nichts hilft, dann geh halt einen Schritt weiter. LG TawaGirl

georgia001 
Beitragsersteller
 20.10.2008, 01:18

Danke,für Deinen Rat!!!

Wenn die Raumtemperatur unter 15 Grad sinkt, kannst du die Miete für diese Zeit um 100% mindern. Dies würde ich schriftlich ankündigen. Dann stellt er sie schon wieder an.