Heizung bei Übergabe falsch abgelesen?
Hallo, ich beziehe seit 01. Dez. 2015 eine Singlewohnung. Heute war jemand wegen der Heizung da, es wurde ein Verbrach von 625 notiert. Nun sehe ich, dass im Übergabeprotokoll vom 30.11.2015 ein ganz anderer Wert steht, nämlich 751. Wie kann das sein? Ist im Übergabeprotokoll ein Fehler verzeichnet? Und wenn ja, wie gehe ich vor? Ich wohne erst seit knapp einem Monat in der Wohnung und sehe nicht ein, die gesamten Nebenkosten zu tragen. Hatte jemand so einen Fall schon mal?
Schon einmal vielen Dank!
4 Antworten
Wenn jetzt 625 abgelesen wurden und gerade mal 6 Wochen vorher 751, dann musst Du doch nichts bezahlen. Du bekommst noch was raus. Was wird denn bei Dir eigentlich abgelesen? Röhrchen an den Heizkörpern? Wärmemengenzähler am Heizkreis oder sind es elektronische Zähler an den Heizkörpern?
Wird bei Dir der Zähler auf 0 gestellt, wenn abgelesen wurde? Das sollte man hier schon wissen, um überhaupt was antworten zu können.
Falls auf 0 gestellt wurde, sagt der Wert 625 erst einmal gar nichts. Er sagt erst was aus, wenn bekannt ist, wieviel Brennstoff im ganzen Haus verbrannt wurde oder wieviel Wärme über eine Fernwärmeleitung zur Verfügung gestellt wurde und er sagt vor allem dann was aus, wenn die Ablesewerte der anderen Wohnungen oder Heizkörper ins Verhältnis gesetzt werden.
Bevor Du also jetzt schon anfängst, im Dreieck zu springen, warte erst einmal auf die Heizkostenabrechnung. Natürlich könntest Du Dich vorab schon mal schlau machen und bei der Ablesefirma nachfragen, wie es kommen kann, dass bei Dir jetzt 625 abgelesen wurden, wo doch der Wert 6 Wochen zuvor bei 751 war.
Danke für die Auszeichnung. Freut mich, wenn ich helfen konnte.
Da kann aber etwas nicht stimmen, denn wir sagen dem neuen Mieter nicht den Verbrauch des Vorgängers. Zudem wäre der sicherlich auch gar nicht damit einverstanden. Du hast den Wert vom Einzug und am Jahresende wird Dein Verbrauch abgelesen und somit ist doch alles im grünen Bereich, so auch meine Glaskugel.
Du mußt zwischen Ablesewert bei Einzug und Verbrauch, also Differenz zwischen Ablesewert neu und aktuell, unterscheiden.
Ein Verbrauchswert von 625 ist in in einem Heizmonat nichts besonderes.
Ich wohne erst seit knapp einem Monat in der Wohnung und sehe nicht ein, die gesamten Nebenkosten zu tragen.
Natürlich mußt Du die anteiligen Kosten für diesen einen Monat tragen.
... zwischen Ablesewert neu und alt ...
Das mit der Ablesung kommt drauf an, welche Meßgeräte in der Wohnung eingebaut sind. Sind es einzelne Geräte am Heizkörper, dann handelt es sich um sogenannte Heizkostenverteiler, aus deren Werten Du selbst keine Schlüsse über den Verbrauch ziehen kannst. Wenn in Deiner Wohnung ein zentrales Meßgerät montiert ist, dann handelt es sich um einen Wärmemengenzähler, der die direkte verbrauchte Wärmemenge misst und anzeigt. Hier kannst Du direkt die verbrauchte Wärmemenge ablesen. Solltest Du zu den abgelesenen Werten Fragen haben, solltest Du Dich an Deinen Vermieter wenden und um Erklärung bitten. Für die Zeit, die die Wohnung leer gestanden hat, mußt Du keinen Zahlungen tätigen. In der Zeit angefallene Kosten hat der Vermieter selbst zu tragen. Dazu werden ja die angezeigten Werte beim Ein- und Auszug protokolliert wird.